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Mittwoch 30. Juni 2010, 14:16 Uhr
Tote Prostituierte: Angeklagter freigesprochen
Nach dem gewaltsamen Tod einer Prostituierten vom hannoverschen Straßenstrich hat das Landgericht Verden den angeklagten Lebensgefährten freigesprochen. «Es ist nicht mit der erforderlichen Sicherheit gelungen nachzuweisen, dass er die Tat begangen hat», sagte der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk am Mittwoch. Die Kammer halte es für möglich, dass ein unbekannter Freier die 29-Jährige getötet habe.
Was der 39 Jahre alte Angeklagte im Moment des Freispruchs fühlte, war von seinem Gesicht nicht abzulesen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, seine Lebensgefährtin im August 2007 gewürgt und geschlagen zu haben, bis sie starb. Grund sollen Trennungsabsichten der Frau gewesen sein. Ihre skelettierte Leiche wurde erst zwei Jahre später auf einem Betriebsgelände in Wunstorf gefunden. Von Anfang an bestritt der damalige Freund der Frau das Verbrechen. Er verstand sich als ihr «Aufpasser», wehrte sich gegen die Bezeichnung Zuhälter.
Die Anklage hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von fünf Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Sie war nach der Beweisaufnahme von dem Vorwurf der vorsätzlichen Tötung abgerückt. Die Nebenklage kündigte an, Revision gegen das Urteil einzulegen. Die Staatsanwaltschaft ließ das noch offen.
Vieles habe nicht geklärt werden können, auch weil zwischen dem Verschwinden der Prostituierten und dem Fund der Leiche zwei Jahre vergangen seien, sagte der Vorsitzende Richter. Der Tatort sowie Zeitpunkt und genaue Ursache des Todes seien offen geblieben. Auch habe nicht bewiesen werden können, dass das an der Toten gefundene Gras vom Komposthaufen des Angeklagten stammte.
Stronczyk kritisierte auch die Arbeit der Ermittler, weil sie das Auto des Lebensgefährten 2007 nicht durchsucht hatten, obwohl er damals schon als Beschuldigter galt. Die Untersuchung sei erst 2009 erfolgt. Blutspuren oder Gräser fanden sich damals nicht.
Kopfschüttelnd verfolgten die beiden Anwälte, die die Mutter und die Tochter des Opfers vertreten, die Urteilsbegründung. Immer wieder hatte die Nebenklage in dem Indizienprozess kritisiert, dass der Vorsitzende Richter zugunsten des Angeklagten voreingenommen sei. Ein Befangenheitsantrag wurde abgelehnt.
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(Quelle: nz-online.de)
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