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Dienstag 1. Juni 2010, 10:35 Uhr
Doch kein neues Bordell auf Berliner Kurfürstenstraße

An Berlins bekanntestem Straßenstrich darf kein weiteres Bordell eingerichtet werden.

Berlin. Das Verwaltungsgericht entschied, dass ein neues Etablissement in der bereits vom Rotlichtmilieu geprägten Gegend in Schöneberg gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen würde und daher unzulässig sei.

Die Klage des Inhabers eines Hauses an der Ecke Potsdamer Straße wurde damit abgewiesen, das Bezirksamt bekam dagegen Recht, wie das Gericht am Dienstag weiter mitteilte. Der abgewiesene Unternehmer kann gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg beantragen (Urteil der 19. Kammer vom 19. Mai 2010 VG 19 A 167.08).

Seit Jahren bieten Prostituierte auf dem Straßenstrich in der Kurfürstenstraße ihre Dienste an, ähnlich wie in der Oranienburger Straße in Mitte. Das neue Großbordell mit 48 Zimmern sollte in einem Gebäude eingerichtet werden, in dem es schon ein Erotik-Kaufhaus und ein Sexkino gibt.

Der Inhaber hatte argumentiert, die Prostituierten würden nicht mehr auf der Straße stehen, sondern bei geöffneten Türen in ihren Zimmern auf Freier warten. Doch das Bezirksamt befürchtete einen weiteren Niedergang der Gegend und verweigerte die Baugenehmigung.

Richter trafen sich zum Ortstermin

Die Richter hatten sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und prüften den Fall gründlich. Mitte Mai kamen sie auch zum Ortstermin, um sich selbst ein genaues Bild zu verschaffen. Dabei wurde auch ein Polizist als Beobachter der Szene gefragt. Er berichtete, dass Anwohner Angst hätten und sich überfordert fühlten mit dem Zustrom von Prostituierten aus Osteuropa. Die Gegend sei ein „besonders kriminalitätsbelasteter Ort“.

Im Urteil hieß es nun, zwar sei ein Bordell an der Kurfürstenstraße grundsätzlich zulässig, da es ein nicht störender Gewerbebetrieb sei. Doch im konkreten Fall sei das Projekt unzulässig. Mit dem sogenannten Laufhaus wäre Prostitutionsgewerbe in einem städtebaulich nicht mehr vertretbaren Umfang hinzugekommen. Diese „Niveauabsenkung“ würde wiederum zu einem Attraktivitätsverlust des Gebietes führen, formulierten die Richter korrekt. Das heißt, Betriebe und Einwohner wären verdrängt worden.

Die Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus lobte das Gericht. Das sei eine wegweisende Entscheidung, sagte die frauenpolitische Sprecherin Anja Kofbinger. Nach jahrelangem Streit habe das Gericht den Spuk beendet.

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(Quelle: sz-online.de)

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