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Donnerstag 18.Februar 2010, 13:16 Uhr
Betreiber von "Flatrate-Bordellen" angeklagt
Wegen der Ausbeutung rumänischer Frauen und Sozialversicherungsbetrugs müssen sich seit Mittwoch sechs Betreiber von sogenannten Flatrate-Bordellen verantworten.
Angeklagt vor dem Landgericht Stuttgart sind drei Frauen sowie drei Männer, die Bordelle in Stuttgart-Fellbach, Wuppertal, Heidelberg und Schönefeld bei Berlin betrieben hatten. Laut Anklage wird ihnen zur Last gelegt, Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro hinterzogen und als Prostituierte über 200 rumänische Frauen vorsätzlich ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigt zu haben.
Außerdem wird ihnen «bandenmäßiger Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft» vorgeworfen. Die zum Großteil auch aus Rumänien stammenden Angeklagten äußerten sich nicht vor Gericht.
64 der rumänischen Prostituierten waren zum Zeitpunkt ihrer Beschäftigung unter 21 Jahre alt. Wie Staatsanwältin Stefanie Bittner-Wendland erläuterte, droht den Angeklagten deshalb ein Jahr Freiheitsstrafe pro Fall wegen Menschenhandels. Das Gesetz sehe dies vor, wenn eine ausländische Person unter 21 Jahre alt sei und unter «ungünstigen Arbeitsbedingungen» arbeitet, die im «auffälligen Missverhältnis» zu den üblichen Arbeitsbedingungen stehen.
Die Prostituierten seien in den vier Bordellen weder in der Lage gewesen, ihre Ansprüche auf Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall einzufordern, noch im Urlaub oder bei einer Schwangerschaft, sagte Bittner-Wendland bei der Anklageverlesung. Die Bordellbetreiber hätten zudem willkürlich Abzüge vom Lohn bestimmt, wenn die Arbeitsleistung nach ihrem Ermessen nicht gut genug gewesen sei.
«Durch diese Handlungen wollten sich die Angeklagten fortlaufende Einnahmen sichern und sich persönlich bereichern», sagte die Staatsanwältin. Die illegale Beschäftigung sollen die Angeklagten verschleiert haben, indem sie die Frauen in ihren Büchern als «Selbstständige» führten.
Der Tageslohn der Prostituierten habe bei 100 bis 200 Euro pro Tag gelegen, die ihnen bar auf die Hand gezahlt wurden. Die Etablissements hatten mit dem Slogan geworben: «Sex mit allen Frauen, solange Du willst, so oft Du willst und wie Du willst». Für einen Pauschalpreis von 70 oder 100 Euro wurden unbegrenzt sexuelle Dienstleistungen, Speisen und Getränke angeboten.
«Das Flatrate-Modell ist nicht Gegenstand der Anklage», erläuterte die Staatsanwältin nach der Verhandlung. Es würden die tatsächlichen Arbeitsbedingungen überprüft, die in den Bordellen herrschten. Das Modell habe allerdings der Staatsanwaltschaft dabei geholfen, nachzuweisen, dass die Prostituierten nicht selbstständig gearbeitet, sondern faktisch in einem abhängigen Arbeitsverhältnis gestanden hätten.
Nach einer bundesweiten Razzia in allen Einrichtungen Ende Juli 2009 waren die Häuser in Heidelberg und Stuttgart-Fellbach wegen hygienischer Mängel geschlossen worden. Auch das Bordell in Wuppertal wurde Stadtangaben zufolge nach den Festnahmen geschlossen. In Fellbach und Heidelberg sind die Häuser mittlerweile von neuen Bordellbetreibern übernommen worden, die keine Pauschalpreise mehr anbieten. In Schönefeld wird ein Flatrate-Bordell unter einem anderem Namen weitergeführt.
Die Sitzung vor der 6. Großen Wirtschaftsstrafkammer wurde nach der Anklageverlesung vertagt, da die Angeklagten keine Angaben zu ihrer Person machen wollten. Vier von ihnen sitzen seit Juli 2009 in Untersuchungshaft. Es sind insgesamt 13 Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird für den 6. Mai erwartet.
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(Quelle: augsburger-allgemeine.de)
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