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Sonntag 17. Januar 2010, 15:34 Uhr
Das älteste Gewerbe darf keines sein

Prostituierte im Norden beklagen, vom Land in die Illegalität getrieben zu werden: Sie bekommen keinen Gewerbeschein.

So skurril es klingen mag: Das älteste Gewerbe der Welt ist keines – zumindest nicht laut Gewerbeordnung. Dort wird Prostitution nämlich ausschließlich als „höchstpersönliche Leistung“ tituliert. Die Konsequenz: Die Ordnungsämter schicken Huren nach Hause, wenn diese versuchen, ein Gewerbe anzumelden. Ein Riesenproblem für die Frauen, denn Razzien im Rotlichtmilieu stehen regelmäßig auf dem Plan der Ermittler. Im Norden filzten Steuerfahnder erst vor wenigen Wochen 78 Bordelle und Stundenhotels wegen des Verdachts der Schwarzarbeit.

„Selbst wenn die Mädchen ehrlich sein und Steuern zahlen wollen, werden wir vom Land durch diese Regelung in die Illegalität getrieben“, sagt Sabine Fass, Betreiberin eines Bordells in Lübeck. Andere Bundesländer wie Hessen oder Nordrhein-Westfalen seien aufgeschlossener und würden Gewerbescheine ausstellen. Anders im Norden: Hier sträuben sich die Gewerbeämter, Prostituierte auch nur als Berufsbezeichnung anzuerkennen. Nicole Dorel von der Hansestadt Lübeck: „Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere und stellt kein Gewerbe im Sinne des Gewerberechts dar.“

Die Branche fühlt sich diskriminiert: „Mitunter schlägt man den Mädchen auf den Ämtern vor, sie sollten doch unter anderer Berufsbezeichnung firmieren – als Hostess, Modell, Masseuse oder Agentur-Chefin“, sagt Fass. Nur: Eine Lösung ist das nicht. Die kleine Lüge kann teuer werden. „Bei der Krankenkasse zahlen Prostituierte anders als Hostessen Risikozuschlag. Kommt die falsche Berufsbezeichnung heraus, haben die Mädchen ein Problem und müssen im schlimmsten Fall nicht nur ärztliche Behandlungen, sondern auch Strafen zahlen“, sagt die 54-Jährige. Die Lübeckerin beteuert: „Die meisten Mädchen wollen nicht schwarzarbeiten, nur lässt man ihnen keine Wahl.“

Das Kieler Finanzministerium will von den Vorwürfen nichts wissen: „Für uns ist nicht wichtig, was jemand tut, sondern dass er seiner Steuerpflicht nachkommt“, sagt Ministeriumssprecher Torsten Borchers. Wie jeder Bürger könnten Prostituierte zum Finanzamt gehen, dort einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen – und schon bekämen sie eine Steuernummer. „Das läuft ohne Probleme, wie bei anderen Selbstständigen auch“, so Borchers.

Eine Option, die der Bordell-Chefin zwar bekannt ist, die aber keine Lösung für die Huren sei. „Wer sich eine Wohnung mieten möchte oder einen Bankkredit will, dem hilft keine Steuernummer. Der braucht einen Einkommensnachweis“, sagt sie. Hinzu komme, dass die Pauschale von 30 Euro, die das Finanzamt pro Arbeitstag von den Prostituierten einfordert, viel zu hoch angesetzt sei. „Das mag in Großstädten wie Hamburg angemessen sein, aber nicht in Lübeck“, sagt Fass.

Die Wirtschaftskrise mache sich auch in den Bordellen bemerkbar. Entsprechend hätten die Damen die Preise anpassen müssen. In Lübeck koste die halbe Stunde Sex durchschnittlich 55 Euro. „Auf den ersten Blick klingt das nach viel Geld, nur haben viele Mädchen am Tag einen oder zwei Freier – manchmal aber auch gar keinen“, erzählt die Bordell-Betreiberin. Nebenbei dann noch den Lebensunterhalt finanzieren zu müssen, sei bei der hohen Pauschale ganz schön schwierig.

Stellvertretend für Kollegen und Prostituierte im Norden fordert Sabine Fass, die Gewerbeordnung im Sinne des horizontalen Gewerbes (das keines sein darf) zu verändern: „Wir leben im 21. Jahrhundert, die Gesellschaft sollte unserer Branche gegenüber aufgeschlossen sein. Wir wollen nur eines – raus aus der rechtlichen Grauzone.“

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(Quelle: ln-online.de)

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