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Sonntag 17. Januar 2010, 15:34 Uhr
Das älteste Gewerbe darf keines
sein
Prostituierte im Norden beklagen, vom Land in die Illegalität
getrieben zu werden: Sie bekommen keinen Gewerbeschein.
So skurril es klingen mag: Das älteste Gewerbe der Welt
ist keines – zumindest nicht laut Gewerbeordnung. Dort
wird Prostitution nämlich ausschließlich als „höchstpersönliche
Leistung“ tituliert. Die Konsequenz: Die Ordnungsämter
schicken Huren nach Hause, wenn diese versuchen, ein Gewerbe
anzumelden. Ein Riesenproblem für die Frauen, denn Razzien
im Rotlichtmilieu stehen regelmäßig auf dem Plan
der Ermittler. Im Norden filzten Steuerfahnder erst vor wenigen
Wochen 78 Bordelle und Stundenhotels wegen des Verdachts der
Schwarzarbeit.
„Selbst wenn die Mädchen ehrlich sein und Steuern
zahlen wollen, werden wir vom Land durch diese Regelung in
die Illegalität getrieben“, sagt Sabine Fass, Betreiberin
eines Bordells in Lübeck. Andere Bundesländer wie
Hessen oder Nordrhein-Westfalen seien aufgeschlossener und
würden Gewerbescheine ausstellen. Anders im Norden: Hier
sträuben sich die Gewerbeämter, Prostituierte auch
nur als Berufsbezeichnung anzuerkennen. Nicole Dorel von der
Hansestadt Lübeck: „Prostitution ist kein Beruf
wie jeder andere und stellt kein Gewerbe im Sinne des Gewerberechts
dar.“
Die Branche fühlt sich diskriminiert: „Mitunter
schlägt man den Mädchen auf den Ämtern vor,
sie sollten doch unter anderer Berufsbezeichnung firmieren
– als Hostess, Modell, Masseuse oder Agentur-Chefin“,
sagt Fass. Nur: Eine Lösung ist das nicht. Die kleine
Lüge kann teuer werden. „Bei der Krankenkasse zahlen
Prostituierte anders als Hostessen Risikozuschlag. Kommt die
falsche Berufsbezeichnung heraus, haben die Mädchen ein
Problem und müssen im schlimmsten Fall nicht nur ärztliche
Behandlungen, sondern auch Strafen zahlen“, sagt die
54-Jährige. Die Lübeckerin beteuert: „Die
meisten Mädchen wollen nicht schwarzarbeiten, nur lässt
man ihnen keine Wahl.“
Das Kieler Finanzministerium will von den Vorwürfen
nichts wissen: „Für uns ist nicht wichtig, was
jemand tut, sondern dass er seiner Steuerpflicht nachkommt“,
sagt Ministeriumssprecher Torsten Borchers. Wie jeder Bürger
könnten Prostituierte zum Finanzamt gehen, dort einen
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen –
und schon bekämen sie eine Steuernummer. „Das läuft
ohne Probleme, wie bei anderen Selbstständigen auch“,
so Borchers.
Eine Option, die der Bordell-Chefin zwar bekannt ist, die
aber keine Lösung für die Huren sei. „Wer
sich eine Wohnung mieten möchte oder einen Bankkredit
will, dem hilft keine Steuernummer. Der braucht einen Einkommensnachweis“,
sagt sie. Hinzu komme, dass die Pauschale von 30 Euro, die
das Finanzamt pro Arbeitstag von den Prostituierten einfordert,
viel zu hoch angesetzt sei. „Das mag in Großstädten
wie Hamburg angemessen sein, aber nicht in Lübeck“,
sagt Fass.
Die Wirtschaftskrise mache sich auch in den Bordellen bemerkbar.
Entsprechend hätten die Damen die Preise anpassen müssen.
In Lübeck koste die halbe Stunde Sex durchschnittlich
55 Euro. „Auf den ersten Blick klingt das nach viel
Geld, nur haben viele Mädchen am Tag einen oder zwei
Freier – manchmal aber auch gar keinen“, erzählt
die Bordell-Betreiberin. Nebenbei dann noch den Lebensunterhalt
finanzieren zu müssen, sei bei der hohen Pauschale ganz
schön schwierig.
Stellvertretend für Kollegen und Prostituierte im Norden
fordert Sabine Fass, die Gewerbeordnung im Sinne des horizontalen
Gewerbes (das keines sein darf) zu verändern: „Wir
leben im 21. Jahrhundert, die Gesellschaft sollte unserer
Branche gegenüber aufgeschlossen sein. Wir wollen nur
eines – raus aus der rechtlichen Grauzone.“
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(Quelle: ln-online.de)
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