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Mittwoch 13. Januar 2010, 14:25 Uhr
Bordell verlässt Villenkolonie
Darmstadt. Nach Auskunft der Stadt ist am Montag in der Eberstädter
Villenkolonie ein Bordell geräumt worden. Dabei handelte
es sich um eine Eigentumswohnung an der Heinrich-Delp-Straße,
deren zweifelhafte Nutzung sowohl der Stadt als auch der Polizei
schon länger bekannt war.
"2008 ist diese Wohnung verkauft worden, erst im vergangenen
November wurde der Verkauf ins Grundbuch eingetragen - und
jetzt steht die Zwangsversteigerung an", berichtete Sigrid
Dreiseitel von der städtischen Pressestelle. "Offenbar
im Zusammenhang damit sind nun wohl die Möbel herausgetragen
worden."
Die Liegenschaft befindet sich in einem Haus mit acht Eigentumswohnungen.
Deren Bewohner fühlten sich durch die Geschäfte
belästigt; es gab Beschwerden. Andere Mieter und Mieterinnen
des Hauses wurden sowohl von den Frauen wie auch von deren
Freiern angesprochen. "Bei mir wohnt ein junges Pärchen",
berichtete eine Vermieterin, "der junge Mann wurde von
einer Prostituierten gefragt, ob er nicht auch mal ihr Angebot
probieren wolle."
Immer wieder habe es zudem Ärger mit dem Hoftor gegeben,
das der Hausordnung zufolge nachts verschlossen bleiben sollte.
"Manchmal war dann aber plötzlich das Schloss zerstört."
Ärger wegen Ruhestörung
Hin und wieder hätten nachts um drei oder vier die mutmaßlichen
Prostituierten andere Mieter aus dem Bett geklingelt mit Anfragen
wie: "Hallo, wir wollen ´ne Party feiern, aber
uns sind die Getränke ausgegangen. Habt ihr nicht ´ne
Flasche Wein für uns?" Wegen solcher nächtlicher
Störungen war zuletzt am 19. November und am 22. Dezember
die Polizei zu Hilfe gerufen worden.
Die Stadt sah kaum Möglichkeiten, etwas zu tun. "Der
Nachweis der Prostitution war hier schwer zu führen",
erklärt Dreiseitel. Denn die fraglichen Damen wohnten
dort als Mieterinnen. Die Prostitution selbst hätte auch
keine Handhabe geboten einzuschreiten - sie auszuüben
ist nicht strafbar.
Sowohl die Kripo als auch die zuständige Wache hatten
das Haus stets im Auge, "ohne dass wir strafbare Handlungen
entdeckt hätten", wie Polizeisprecher Ferdinand
Derigs sagt. So blieb nur das Zweckentfremdungsverbot: Die
Wohnung darf nur zum Wohnen benutzt werden.
Zwar ist beim Ordnungsamt unter dieser Adresse kein Gewerbe
angemeldet worden, dennoch untersagte die Stadt ausdrücklich
die Nutzung der Räume zu gewerblichen Zwecken und leitete
ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.
Die Hausverwaltung wiederum beantragte eine einstweilige
Verfügung, dass in der Wohnung kein Gewerbe ausgeübt
werden darf. Von der Hausverwaltung erhielt die Bauaufsicht
am Montag auch den Hinweis, die Wohnung sei geräumt worden.
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(Quelle: fr-online.de)
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