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Freitag 1. Januar 2010, 18:46 Uhr
Wie sich Kommunen wehren
Prostitution in großem Stil Bordelle ziehen aufs Land,
weil sie große Flächen fürs Wohlfühlambiente
brauchen. Kommunen und Bürger wehren sich aus Angst vor
kriminellem Milieu. Drei Beispiele.
Stadtallendorf
Seit Oktober ist die Innenstadt im mittelhessischen Stadtallendorf
größtenteils Sperrbezirk.Weil drei potenzielle
Bordellbetreiber planerische Anfragen stellten, hatte die
Kommune ein Prostitu-tionsverbot beim zuständigen Regierungspräsidium
(RP) in Gießen beantragt.
Stadtallendorf ist neben Gießen und Marburg die dritte
Stadt im Regierungsbezirk, die in die Sperrgebietsverordnung
aufgenommen wurde. In dem eineinhalbjährigen Verfahren
legten Vertreter der Behörden und der Stadt bei mehreren
Ortsterminen die Straßen fest, in denen Bordelle künftig
verboten sind.
Auch Wohnungs- und Straßenprostitution sind dort nicht
mehr erlaubt. Bei der Auswahl der Grenzen wurde die Lage von
Kirchen, Schulen und Jugendeinrichtungen berücksichtigt.
"Ein Prostitutionsverbot ist an enge Kriterien gebunden",
erklärt Regierungsvizepräsident Hans-Otto Kneip
(FDP).
Der übrige Grund und Boden der Stadt gilt nun zwangsläufig
als Toleranzzone. Ein Großbordell vor den Toren der
Kommune lässt sich daher mit der Verordnung nicht verhindern.
Wegen des langen Verfahrens sind die drei Bordellbetreiber,
die Grund für den Sperrbezirksantrag waren, jedoch zwischenzeitlich
weitergezogen.
Marburg
In Marburg ist eine Bürgerinitiative vor zwei Jahren
im Widerstand gegen ein Großbordell gescheitert. Die
Stadt hatte argumentiert, dass es in einer Toleranzzone eingerichtet
worden sei und deswegen nicht verhindert werden könne.
Die Gegner waren anderer Meinung, demonstrierten und sammelten
rund 3500 Unterschriften gegen das Projekt, das auch ein parlamentarisches
Nachspiel hatte. Zur Überprüfung der Baugenehmigung
war ein Akteneinsichtsausschuss eingerichtet worden.
Von "Ungereimtheiten, Halbwahrheiten und Verfälschungen"
in den Akten war die Rede, die Bürgerinitiative brachte
den Streit bis vor den Petitionsausschuss des hessischen Landtags,
der die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen kommunaler
Behörden überprüft. Der bestätigte jedoch
die Argumentation der Stadt.
Seitdem geht der Ärger weiter. Vor zwei Jahren heizte
beim Karneval ein Motivwagen des Etablissements die Gemüter
wieder auf. Unter dem Motto "Wir blasen Euch den Marsch"
wurden Werbeflyer für erotische Dienstleistungen verteilt.
Seitdem sind Motivwagen von Bordellen beim Rosenmontagszug
verboten.
Zur Schadensbegrenzung hat der Magistrat eine Beratungsstelle
für Prostituierte eingerichtet.
Bad Vilbel
Bad Vilbel kämpft gegen ein Bordell im Gewerbegebiet.
Im Stadtteil Dortelweil will ein Investor ein Luxusbordell
mit Schwimmbad, Sauna und Solarium bauen. Die Pläne sorgen
für Ärger, seit der Besitzer eines ehemaligen Getränkemarktes
eine Bauvoranfrage beim Kreis gestellt hatte.
Die Stadt protestierte dagegen, klagte und verlor vor dem
Verwaltungsgericht Gießen. Ein Bordell sei ein Gewerbe
und damit in einem Gewerbegebiet zulässig, so die Begründung
der Richter. Die Gegner geben jedoch nicht auf. Sie befürchten
einen Anziehungspunkt für kriminelles Milieu und schlechten
Einfluss auf die Internationale Schule, die keine 300 Meter
entfernt entstehen soll.
"Wir werden uns mit allen juristischen Mitteln wehren",
kündigt Stadtrat Jörg Frank (CDU) an. Das Urteil
aus Gießen behandle nur die planungsrechtliche Seite.
Weil ganz Bad Vilbel Sperrgebiet sei, könne die Stadt
einen Bauantrag für das Rotlichtgewerbe jedoch ablehnen,
sagt er. Dagegen müsse dann der Investor klagen.
Ob es überhaupt soweit kommen wird, ist fraglich. Der
Eigentümer des Areals soll sich inzwischen von dem Bordell-Bau
distanzieren. Nun ist eine Zwangsversteigerung des Grundstücks
im Gespräch.
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(Quelle: fr-online.de)
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