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Donnerstag 26. November 2009, 17:15 Uhr
Kondombenutzung für Prostituierte
und Kunden ist Pflicht
Nürnberg. Am 1. Dezember 2009 ist der Welt-Aids-Tag.
Aus diesem Grund weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass
weibliche und männliche Prostituierte und deren Kunden
verpflichtet sind, Kondome zu verwenden. Das regelt der Paragraf
6 der Bayerischen Hygiene-Verordnung zur Verhütung übertragbarer
Krankheiten, der bereits im April 2001 in Kraft getreten ist.
In den meisten Bordellbetrieben hängt die sogenannte
Kondomverordnung auch vorschriftgemäß aus.
Die Einhaltung dieser Regel scheitert allerdings in der Praxis
häufig an der mangelnden Mitwirkungsbereitschaft leichtsinniger
Kunden, die nicht selten Aufpreise für den Verzicht auf
Präservative bieten. In anderen Fällen liegt es
am Druck profitgieriger Bordellbetreiber, die ihre Prostituierten
dazu anhalten, Sex ohne Kondom anzubieten, damit der Umsatz
steigt. Ein weiterer Grund kann Halbwissen unerfahrener Frauen
sein, die neu im Geschäft sind. Der Zustrom von jungen
Migrantinnen, zum Teil aus bildungsfernen Schichten der neuen
EU-Länder, ist ungebrochen. Inzwischen wird der Anteil
von jungen Migrantinnen aus den neuen EU-Ländern auf
etwa 80 Prozent geschätzt. Manche Prostituierte werben
sogar damit, dass sie ungeschützte Praktiken erbringen.
Angesichts dieser Entwicklung hat die Nürnberger Kreisverwaltungsbehörde
nun beschlossen, mittels einer Allgemeinverfügung der
Hygieneverordnung mehr Wirksamkeit zu verleihen. Ab Januar
2010 können bei Verstößen gegen die Kondomverordnung
Prostituierte und deren Kunden, aber auch Bordellbetreiberinnen
und Bordellbetreiber, die ungeschützte Praktiken vorschreiben,
mit einem Verwarnungsgeld von 1 500 Euro und mehr belangt
werden. In München und anderen bayerischen Städten
ist eine vergleichbare Vorgehensweise bereits seit Jahren
üblich. Bereits die Werbung für ungeschützte
Praktiken wird zukünftig verfolgt. Zahlen muss in diesen
Fällen, wer die Werbung geschaltet hat, egal ob Bordellbetreiber
oder Prostituierte.
Kondome sind der einzige wirksame Schutz zur Verhütung
von sexuell übertragbaren Infektionen. Kunden sollte
klar sein, dass sie bei solchen Angeboten nicht der Einzige
sind, der kein Kondom benutzt. Die Wahrscheinlichkeit einer
sexuell übertragbaren Infektion ist in solchen Fällen
wesentlich höher als bei Sexarbeiterinnen, die auf Kondombenutzung
bestehen.
Die Beratungsstelle für Aids und sexuell übertragbare
Infektionen am Gesundheitsamt, bei der sich anonym und kostenlos
alle Menschen auf HIV testen lassen können, bietet für
Menschen mit besonderen Infektionsrisiken auch Untersuchungen
auf Syphilis, Hepatitis B und/oder C, Chlamydien und Gonorrhöe
an. Hier werden, im Gegensatz zu früheren Jahren, heute
sowohl bei Prostituierten als auch bei Prostitutionskunden
sexuell übertragbare Infektionen entdeckt, gelegentlich
auch HIV-Infektionen. Rechtliche Folgen für die anonymen
Betroffenen gibt es nicht, vielmehr wird in Einzelfällen
auch behandelt. Menschen mit HIV- oder Hepatitisinfektionen
werden zur Behandlung zu niedergelassenen Ärzten überwiesen.
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(Quelle: nuernberg.de)
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