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Mittwoch 25. November 2009, 15:23 Uhr
Prostitution in der Sauna
Die Betreiber aus Radebeul stehen seit gestern wegen Beihilfe
zum schweren Menschenhandel und zur Zuhälterei vor dem
Meißner Amtsgericht.
Hohe Sicherheitsstufe gestern am Meißner Amtsgericht.
Polizisten in schwarzen Uniformen stehen vor der Tür
des Verhandlungssaals 1 und kontrollieren mit einem Metalldetektor
Prozessbeteiligte und Besucher. Immerhin sollen in dem Verfahren
ehemalige Prostituierte gegen die damaligen Betreiber einer
Sauna in Radebeul, die offenbar als Bordell genutzt wurde,
aussagen. Seit der Ermordung einer Zeugin am Dresdner Landgericht
in einem anderen Verfahren wurden die Sicherheitsvorkehrungen
verschärft.
50 Euro Eintrittsgeld kassiert
Einer Frau und zwei Männern wird von der Staatsanwaltschaft
vorgeworfen, in ihrer Sauna in Radebeul Prostitution von Osteuropäerinnen
zugelassen zu haben. Die Angeklagten wussten, so die Staatsanwaltschaft,
dass die Frauen mit einem Touristenvisum nach Deutschland
eingereist waren, illegal einer Beschäftigung nachgingen
und von ihren Zuhältern zur Prostitution gezwungen wurden.
Täglich sollen die Angeklagten von jeder Prostituierten
ein „Eintrittsgeld“ von 50 Euro kassiert und dem
Zuhälter mitgeteilt haben, wenn die Frauen zu wenig „Kunden“
hatten. Außerdem sollen die Angeklagten in Dresden eine
Wohnung angemietet haben, in der die Osteuropäerinnen
untergebracht wurden. Täglich mussten sie dafür
jeweils zehn Euro Miete bezahlen. Einschleusen von Ausländern
und Beihilfe zum schweren Menschenhandel und zur Zuhälterei
lautet die Anklage.
Zwei der Angeklagten, die standesgemäß im Porsche
vorgefahren sind, verweigern jegliche Aussage. Der dritte
ist gleich gar nicht erst vor Gericht erschienen. Der in der
Dresdner Rotlichtszene bestens bekannte Mann fehlt unentschuldigt.
Die Staatsanwältin beantragt, gegen ihn einen Strafbefehl
zu verhängen. In diesem soll er zu einer Freiheitsstrafe
von einem Jahr, ausgesetzt für zwei Jahre zur Bewährung,
verurteilt werden. Das Gericht und auch der Verteidiger stimmt
diesem Weg sehr zum Unbehagen seiner Anwaltskollegen zu. Denn
akzeptiert sein Mandant den Strafbefehl, kommt dies praktisch
einem Geständnis gleich. Das verbessert die Chancen der
beiden anderen Angeklagten nicht unbedingt.
Zeuginnen nicht auffindbar
Das Gericht schlägt für sie eine so genannte Verständigung
vor. Bei einem Geständnis sollen sie mit Freiheitsstrafen
deutlich unter zwei Jahren und ausgesetzt auf Bewährung
verurteilt werden. Doch die Anwälte lehnen ab. Ein Geständnis
kommt für sie nicht in Frage. Das Verfahren gestaltet
sich schwierig, weil einige Zeuginnen nicht erscheinen. Die
Prostituierten aus Osteuropa konnten nicht geladen werden.
Anders bei Akil B. Der Albaner wurde als Zuhälter zu
einer langjährigen Haftstrafe verurteilt, die er gerade
absitzt. Der Albaner bestätigt, dass damals im Jahre
2003 zehn bis 15 Osteuropäerinnen in der Sauna als „Tänzerinnen“
gearbeitet hätten. Eine der „Tänzerinnen“
war angeblich seine damalige Freundin. Den Pass habe er ihr
nur weggenommen, weil er wollte, dass sie bei ihm in Deutschland
bleibt. Der Zeuge bestätigt auch, dass die Frauen ein
„Eintrittsgeld“ von 50 Euro an die Betreiberin
abliefern. Wer das war, weiß er angeblich nicht.
Das Verfahren wird am Freitag fortgesetzt.
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(Quelle: sz-online.de)
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