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Samstag 14. November 2009, 00:00 Uhr
Razzia im Rotlichtmilieu: Die
Ermittler kamen in der Nacht
Kiel/Lübeck – Ermittlungen im Rotlichtmilieu:
Steuerfahnder haben in Schleswig-Holstein gestern und vorgestern
78 Betriebe des „horizontalen Gewerbes“ wegen
Schwarzarbeit unter die Lupe genommen.
Die Beamten kamen nicht zu ihren üblichen Arbeitszeiten
– aber zu den Arbeitszeiten ihrer Kundschaft. Ihr Ziel:
Mehr über die im Rotlichtmilieu Tätigen und deren
Einnahmen zu erfahren. Bis in die frühen Morgenstunden
des gestrigen Tages klopften Steuerfahnder und Zollbeamte
des Bereichs Schwarzarbeit landesweit bei 133 Frauen und 15
Männern unangemeldet an die Türen von Bordellen
und Model-Wohnungen, unter anderem auch in Lübeck. Das
teilte ein Sprecher des Kieler Finanzministeriums mit.
Ergebnis der Großkontrolle: Fünf Frauen besserten
ihre Einkünfte als Prostituierte auf, kassierten aber
beim Staat gleichzeitig als bedürftige Hartz-IV-Empfängerinnen.
Ihnen wird jetzt „Leistungsmissbrauch“ vorgeworfen.
Außerdem ging den Fahndern eine Osteuropäerin ins
Netz, die sich illegal in Deutschland aufhält.
Von den Frauen waren alle selbstständig tätig,
aber mit 47 nicht einmal die Hälfte bei einem Finanzamt
angemeldet. Bei den überprüften Männern handelte
es sich um die Betreiber der Etablissements, um Zuhälter
und Vermieter. Auch selbstständige Prostituierte und
Betreiber des „horizontalen Gewerbes“ seien steuerpflichtig,
hieß es. Die Kontrollen verliefen ohne größere
Komplikationen. Mit den Razzien solle auch in diesem Bereich
für mehr Steuergerechtigkeit gesorgt werden, sagte das
Ministerium zur Motivation der nächtlichen Streife.
Zudem wurden die Bordellbetreiber und Vermieter der Modelwohnungen
über die Verpflichtung informiert, Rechnungen über
eingenommene Mietbeträge auszustellen. 116 der kontrollierten
Frauen konnten nämlich weder einen Vertrag noch eine
Quittung vorweisen. Ihre Vermieter bekommen in den nächsten
Tagen Post von ihren Finanzämtern mit der Aufforderung,
ab sofort Rechnungen über eingenommene Mietbeträge
auszustellen. Ein Verstoß könne mit einem Bußgeld
bis zu 5000 Euro geahndet werden. Lediglich 17 Prostituierte
haben sich vorschriftsmäßig verhalten. Sie hatten
für ihre beruflich genutzten Räume schriftliche
Mietverträge abgeschlossen oder Rechnungen über
gezahlte Miete erhalten.
Weitere Kontrollen im Rotlichtmilieu sollen in den nächsten
Wochen folgen, teilte das Kieler Finanzministerium mit.
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(Quelle: ln-online.de)
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