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Donnerstag 1. Oktober 2009, 22:00 Uhr
Zoll macht Razzia im Bordell

Dabei fliegt auch eine Frau aus Coswig auf. Sie hatte sich ihr Arbeitslosengeld aufgebessert, aber den Verdienst nicht gemeldet.
Wegen Betruges wurde gestern eine Frau aus Coswig vom Amtsgericht Meißen zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt. Der Staatsanwalt hatte sogar 1 500 Euro gefordert. Das Gericht sah diesen Antrag als deutlich überhöht an.

Die 31-jährige Nadine S. hatte sich ihr Arbeitslosengeld II mit einem Nebenjob aufgebessert. In diesem Nebenjob kassierte sie mehr Geld, als ihr das Amt zahlte. Sie arbeitete in Dresden als Prostituierte. 100 bis 200 Euro am Tag bar auf die Hand nahm sie so ein. Insgesamt in den Monaten April und Mai 2008 rund 2 400 Euro. Dem Amt für Arbeit und Soziales in Meißen, von dem sie Arbeitslosengeld II bezieht, hatte sie diese Einkünfte nicht gemeldet. „Ich wollte von meinem Arbeitgeber eine Abrechnung haben, bekam aber keine. Um die Einkünfte zu melden, musste ich doch etwas in der Hand haben“, verteidigt sich die vierfache Mutter. Der tägliche Verdienst sei lediglich in einen Kalender der „Puffmutter“ eingetragen worden. Schließlich wird die S. auch noch schwanger. Um den Job zu behalten, treibt sie ab.Das Amt zahlt treu und brav monatlich 1076,74 Euro. Dazu kommen noch 266 Euro für die Kranken- und 80 Euro für die Rentenversicherung monatlich. „Hätte die Angeklagte ihre Einkünfte angegeben, hätte sie keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen gehabt“, erklärt eine als Zeugin geladene Mitarbeiterin des Amtes.

Aufgeflogen war die Sache durch eine Razzia des Hauptzollamtes in dem Bordell. Dabei stellte sich heraus, dass die Angeklagte ALG II bezog. Die hat inzwischen mit dem Amt eine Ratenzahlung vereinbart, zahlt das zu Unrecht erhaltene Geld in Raten zurück. Dies rechnet ihr das Gericht strafmildernd an.

Die Geldstrafe des Gerichtes kann sie auch abarbeiten. „Es macht keinen Sinn, Ihnen und Ihren Kindern noch etwas zu nehmen von dem wenigen, das Sie haben“, so der Richter.

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(Quelle: sz-online.de)

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