|
Donnerstag 1. Oktober 2009, 22:00 Uhr
Zoll macht Razzia im Bordell
Dabei fliegt auch eine Frau aus Coswig auf. Sie hatte sich
ihr Arbeitslosengeld aufgebessert, aber den Verdienst nicht
gemeldet.
Wegen Betruges wurde gestern eine Frau aus Coswig vom Amtsgericht
Meißen zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt.
Der Staatsanwalt hatte sogar 1 500 Euro gefordert. Das Gericht
sah diesen Antrag als deutlich überhöht an.
Die 31-jährige Nadine S. hatte sich ihr Arbeitslosengeld
II mit einem Nebenjob aufgebessert. In diesem Nebenjob kassierte
sie mehr Geld, als ihr das Amt zahlte. Sie arbeitete in Dresden
als Prostituierte. 100 bis 200 Euro am Tag bar auf die Hand
nahm sie so ein. Insgesamt in den Monaten April und Mai 2008
rund 2 400 Euro. Dem Amt für Arbeit und Soziales in Meißen,
von dem sie Arbeitslosengeld II bezieht, hatte sie diese Einkünfte
nicht gemeldet. „Ich wollte von meinem Arbeitgeber eine
Abrechnung haben, bekam aber keine. Um die Einkünfte
zu melden, musste ich doch etwas in der Hand haben“,
verteidigt sich die vierfache Mutter. Der tägliche Verdienst
sei lediglich in einen Kalender der „Puffmutter“
eingetragen worden. Schließlich wird die S. auch noch
schwanger. Um den Job zu behalten, treibt sie ab.Das Amt zahlt
treu und brav monatlich 1076,74 Euro. Dazu kommen noch 266
Euro für die Kranken- und 80 Euro für die Rentenversicherung
monatlich. „Hätte die Angeklagte ihre Einkünfte
angegeben, hätte sie keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen
gehabt“, erklärt eine als Zeugin geladene Mitarbeiterin
des Amtes.
Aufgeflogen war die Sache durch eine Razzia des Hauptzollamtes
in dem Bordell. Dabei stellte sich heraus, dass die Angeklagte
ALG II bezog. Die hat inzwischen mit dem Amt eine Ratenzahlung
vereinbart, zahlt das zu Unrecht erhaltene Geld in Raten zurück.
Dies rechnet ihr das Gericht strafmildernd an.
Die Geldstrafe des Gerichtes kann sie auch abarbeiten. „Es
macht keinen Sinn, Ihnen und Ihren Kindern noch etwas zu nehmen
von dem wenigen, das Sie haben“, so der Richter.
zurück
(Quelle: sz-online.de)
|