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Mittwoch 23. September 2009, 12:01 Uhr
Skandal im Sperrbezirk: Große
Rotlicht-Razzia zur Wiesn-Zeit
München - Auch wenn gerade Wiesn ist - Prostitution
ist im Sperrbezirk Münchens strikt verboten. Die Kripo
führte um den Hauptbahnhof herum eine große Razzia
in den Rotlicht-Lokalen durch.
In der Nacht auf Mittwoch schwärmten die Beamten der
Münchner Kriminalpolizei in den Cabaret- und Table-Dance-Betrieben
im Umfeld des Münchner Hauptbahnhofes aus - auch Straßen,
Hotels und Massagebetriebe wurden überprüft. Hintergrund
für die Kontrolle waren Erkenntnisse der Kriminalpolizei,
dass an diesen Orten, die im absoluten Sperrbezirk liegen,
der Prostitution nachgegangen wird. Insgesamt wurden 19 Cabaret-
und Table-Dance-Betriebe kontrolliert, 222 Tänzerinnen
und Animierdamen wurden überprüft. 34 dem Fachkommissariat
noch nicht bekannt.
Die Betriebe hatten die Anzahl ihrer Tänzerinnen und
Animierdamen zur Wiesnzeit zum Teil deutlich erhöht.
Im Vergleich zu den letztjährigen Kontrollen waren allerdings
weniger Gäste anwesend. Fünf Verstöße
gegen die Sperrbezirksverordnung der Landeshauptstadt München
konnten von den Beamten festgestellt werden. Eine 44-jährige
Brasilianerin bot sich auf der Schillerstraße einem
Polizeibeamten an. Da es sich hierbei um einen Erstverstoß
handelte, wird die Dame nach Paragraph 120 Ordnungswidrigkeitengesetz
angezeigt, was ein Bußgeld in Höhe von etwa 350
Euro nach sich zieht.
Weniger glimpflich dürfte eine 44-jährige Thailänderin
davonkommen, die ebenfalls einem Polizeibeamten sexuelle Leistungen
anbot. Nachdem dies bei der Thailänderin bereits des
öfteren der Fall war, wird sie wegen eines Vergehens
nach dem Strafgesetzbuch zur Anzeige gebracht. Eine 42-jährige
Deutsche kommt mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige davon.
Auch eine 24-jährige Rumänin fiel bereits zum wiederholten
Male auf, als sie in einem Cabaretbetrieb einem Beamten sexuelle
Leistungen anbot.
Während der Kontrolle eines Cabaretbetriebs fiel eine
47-jährige Deutsche auf, die in einem Separet gerade
sexuelle Handlungen an einem Gast vornahm. Da die Frau bislang
noch nicht wegen Ausübung der Prostitution aufgefallen
war, wird gegen sie lediglich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet. Ein 33-jähriger bosnischer Angestellter
eines Table-Dance-Betriebes versuchte kurz vor seiner Kontrolle
ein Tütchen mit Marihuana zu verstecken. Zum Verhängnis
wurde ihm dabei offensichtlich, dass er kurz zuvor einen Joint
geraucht hatte und erkennbar unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
stand. Nachdem die eingesetzten Beamten den Rauschmittelgeruch
wahrgenommen hatten, durchsuchten sie das Zimmer und konnten
letztlich das Rauschgift auffinden und sicherstellen. Den
Bosnier erwartet nun eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz.
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(Quelle: merkur-online.de)
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