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Dienstag 22. September 2009, 19:23 Uhr
Prostituiertenmord: Oliver G. hat Polin
nach Überzeugung des Gerichts brutal getötet
Wegen Mordes mit versuchter Vergewaltigung hat das Landgericht
den 22 Jahre alten Oliver G. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe
verurteilt, dazu wegen Unterschlagung von 700 Euro zu weiteren
sechs Monaten.
Die Kammer ahndete damit die “brutale Tötung"
einer polnischen Prostituierten, die in einer Wohnung in der
Eltviller Straße in Wiesbaden gearbeitet hatte. Der
Angeklagte nahm den Richterspruch mit Fassung auf, nur zu
Beginn der Urteilsverkündung ließen Gestik und
Mimik auf innere Anspannung schließen. Die Kammer sah
es als belegt an, dass Oliver G. die Prostituierte am 25.
März gewaltsam zum Analverkehr zwingen wollte. “Als
sie sich wehrte, entschloss er sich zur Tat", so Vorsitzender
Richter Rolf Vogel. Er habe Iza Z. ins Bett gedrückt
und begonnen, sie am Hals zu würgen. Sie habe geschrieen.
“Es war ein längerer, minutenlanger Todeskampf".
Danach habe er ihre Wohnung durchsucht und 700 Euro sowie
ihre beiden Handys gestohlen.
Überführung durch Kameras
Oliver G., so das Gericht, habe heimtückisch gehandelt,
zudem habe er gemordet, um unerkannt entkommen zu können.
Das Mehrfamilienhaus im Wiesbadener Rheingauviertel wird von
zahlreichen Videokameras überwacht.
Durch die Aufnahmen war es denn auch der Polizei rasch gelungen,
den Täter zu überführen, der am 31. März
an seiner Arbeitsstelle festgenommen worden war. Den Job in
einer Bäckerei hatte er gerade erst angenommen, zuvor
war er nach einer abgebrochenen Lehre arbeitslos gewesen,
hatte deshalb in prekären finanziellen Verhältnissen
gelebt. Gleichwohl hatte er nach Überzeugung des Gerichts
mehrere Anläufe unternommen, um zunächst mit einer
anderen Prostituierten, die aber in der gleichen Wohnung wie
Iza Z. arbeitete, handelseinig zu werden. Zum Zuge war er
nicht gekommen, er sei auch wegen seines ungepflegten Äußeren
abgewiesen worden, so Richter Vogel.
Oliver G. habe sich dann entschlossen, notfalls gewaltsam
Geschlechtsverkehr zu erreichen. Für ihn überraschend
war nun die gerade aus Polen eingetroffene Iza Z. in der Wohnung.
Allerdings habe sie den von ihm gewünschten Analverkehr
abgelehnt.
Widersprüchliche Aussagen
Dass er schließlich am Tag der Tat erneut das Haus
mit Mütze und Mantel verkleidet aufsuchte, wertete das
Gericht als Indiz für seine gewalttätigen Absichten.
Er habe schon beim Betreten des Hauses versucht, Spuren zu
vermeiden.
Dem Angeklagten hielt die Kammer vor, sich widersprüchlich
zu der Tat geäußert zu haben. Mal habe er der Prostituierten
angekreidet, sie habe ihm den versprochenen Analverkehr zu
Unrecht verweigert. Mal habe er bekannt, Iza Z. aus Schamgefühl
sowie aus Furcht vor Spott über seine Erektionsstörung
getötet zu haben.
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(Quelle: allgemeine-zeitung.de)
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