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Dienstag 22. September 2009, 19:23 Uhr
Prostituiertenmord: Oliver G. hat Polin nach Überzeugung des Gerichts brutal getötet

Wegen Mordes mit versuchter Vergewaltigung hat das Landgericht den 22 Jahre alten Oliver G. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, dazu wegen Unterschlagung von 700 Euro zu weiteren sechs Monaten.

Die Kammer ahndete damit die “brutale Tötung" einer polnischen Prostituierten, die in einer Wohnung in der Eltviller Straße in Wiesbaden gearbeitet hatte. Der Angeklagte nahm den Richterspruch mit Fassung auf, nur zu Beginn der Urteilsverkündung ließen Gestik und Mimik auf innere Anspannung schließen. Die Kammer sah es als belegt an, dass Oliver G. die Prostituierte am 25. März gewaltsam zum Analverkehr zwingen wollte. “Als sie sich wehrte, entschloss er sich zur Tat", so Vorsitzender Richter Rolf Vogel. Er habe Iza Z. ins Bett gedrückt und begonnen, sie am Hals zu würgen. Sie habe geschrieen. “Es war ein längerer, minutenlanger Todeskampf". Danach habe er ihre Wohnung durchsucht und 700 Euro sowie ihre beiden Handys gestohlen.

Überführung durch Kameras

Oliver G., so das Gericht, habe heimtückisch gehandelt, zudem habe er gemordet, um unerkannt entkommen zu können. Das Mehrfamilienhaus im Wiesbadener Rheingauviertel wird von zahlreichen Videokameras überwacht.

Durch die Aufnahmen war es denn auch der Polizei rasch gelungen, den Täter zu überführen, der am 31. März an seiner Arbeitsstelle festgenommen worden war. Den Job in einer Bäckerei hatte er gerade erst angenommen, zuvor war er nach einer abgebrochenen Lehre arbeitslos gewesen, hatte deshalb in prekären finanziellen Verhältnissen gelebt. Gleichwohl hatte er nach Überzeugung des Gerichts mehrere Anläufe unternommen, um zunächst mit einer anderen Prostituierten, die aber in der gleichen Wohnung wie Iza Z. arbeitete, handelseinig zu werden. Zum Zuge war er nicht gekommen, er sei auch wegen seines ungepflegten Äußeren abgewiesen worden, so Richter Vogel.

Oliver G. habe sich dann entschlossen, notfalls gewaltsam Geschlechtsverkehr zu erreichen. Für ihn überraschend war nun die gerade aus Polen eingetroffene Iza Z. in der Wohnung. Allerdings habe sie den von ihm gewünschten Analverkehr abgelehnt.

Widersprüchliche Aussagen

Dass er schließlich am Tag der Tat erneut das Haus mit Mütze und Mantel verkleidet aufsuchte, wertete das Gericht als Indiz für seine gewalttätigen Absichten. Er habe schon beim Betreten des Hauses versucht, Spuren zu vermeiden.

Dem Angeklagten hielt die Kammer vor, sich widersprüchlich zu der Tat geäußert zu haben. Mal habe er der Prostituierten angekreidet, sie habe ihm den versprochenen Analverkehr zu Unrecht verweigert. Mal habe er bekannt, Iza Z. aus Schamgefühl sowie aus Furcht vor Spott über seine Erektionsstörung getötet zu haben.

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(Quelle: allgemeine-zeitung.de)

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