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Mittwoch 2. September 2009, 13:48 Uhr
Frühere Bordellbetreiber wegen
Zwangsprostitution verurteilt
Zwei frühere Bordellbetreiber sind am Mittwoch wegen
Menschenhandels und Freiheitsberaubung vom Landgericht Berlin
zu Bewährungsstrafen von 22 und 24 Monaten verurteilt
worden. Die 29- und 37-jährigen Angeklagten wurden schuldig
gesprochen, zwischen 2002 und 2004 zwei damals 18 Jahre alte
Polinnen in ihren Etablissements in Neukölln zur Prostitution
gezwungen zu haben. Die beiden Polen müssen zudem insgesamt
7500 Euro an die beiden Opfer zahlen.
Dem Gericht zufolge wurde eine junge Frau unter dem Vorwand,
als Putzfrau arbeiten zu können, von den Angeklagten
in ihrer Heimat angesprochen und nach Deutschland gelockt.
Hier sei sie fünf Monate in einer Neuköllner Wohnung
eingesperrt gewesen und von dem 37-jährigen Angeklagten
geschlagen worden, hieß es. Nur zur Arbeit im Bordell
hatte sie die Wohnung verlassen dürfen. Die zweite Polin
sei von anderen Tätern «abgekauft» worden,
hieß es im Urteil.
Die milde Strafe wurde vom Gericht mit der überlangen
Verfahrensdauer und den Geständnissen der Männer
begründet. Sie sind nicht vorbestraft. Gegen den älteren
Angeklagten wurde die höhere Strafe verhängt, weil
er eines der Mädchen auch geschlagen hatte. Die Anwältin
des Opfers betonte, dass die junge Frau noch heute Angst vor
den Männern habe. Das Gericht wies die Angeklagten daher
an, «jeglichen Kontakt» zu beiden Geschädigten
und deren Familien in Polen und Deutschland zu meiden.
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(Quelle: berlinonline.de)
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