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Dienstag 1. September 2009, 18:50 Uhr
Prozess: Schülerin (13) reißt
von zu Hause aus und landet bei Zuhälter
Wegen Förderung der Prostitution von Minderjährigen
hat das Landgericht einen 38-Jährigen zu zwei Jahren
Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
Saarbrücken. „In hohem Maß unmoralisch,
aber rechtlich schwer zu fassen.“ So beschrieb gestern
der Vorsitzende Richter am Landgericht das „Geschäftsmodell“
eines 38-Jährigen aus Saarbrücken. Der Mann wurde
wegen Förderung der Prostitution Minderjähriger
in vier Fällen zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung
verurteilt. Nach Feststellung der Richter hatte er zwei Mädchen
von 13 und 16 Jahren für sich anschaffen lassen.
Dazu hieß es in der Begründung des Urteils: Der
Mann türkischer Abstammung und ohne geregeltes Einkommen
sei darauf aus gewesen, möglichst junge Frauen der Prostitution
zuzuführen. Seine Zielobjekte seien Mädchen in schwieriger
Situation gewesen. Mädchen, die von zu Hause weggelaufen
waren, die kein Geld, keine Unterkunft hatten. Junge Frauen,
die deshalb bereit gewesen seien, manches zu tun.
Wie vor diesem Hintergrund das Anwerben der Mädchen
aussah, das beschrieb eine Zeugin. Sie sei 2006 selbst von
zu Hause weggelaufen und habe in der Landeshauptstadt eine
13-Jährige Ausreißerin getroffen. Die Zeugin weiter:
Sie habe den Angeklagten gekannt und nach Unterkunft und Hilfe
gefragt. Der habe gemeint, das Mädchen könnte ja
mit Sex Geld verdienen.
Es sei einfach gewesen, die Schülerin, die von sich
sagte, sie sei 16 Jahre alt, zu überreden. Motto: „Wenn
Du schon mit jemandem schläfst, dann kannst Du es auch
für Geld machen.“ Der Kontakt zu den Freiern sei
in einem Hotel oder in der Wohnung eines Bekannten des Angeklagten
abgelaufen. Alles habe 50 Euro gekostet. Das Geld habe der
38-Jährige kassiert. Die Mädchen hätten davon
vielleicht mal zehn Euro bekommen, sagte die Zeugin.
Laut Anklage wurden insgesamt drei Mädchen zu Opfern
des Zuhälters. Das Schicksal einer dieser jungen Frauen
blieb strafrechtlich aber am Ende außen vor, weil sie
zur Tatzeit über 18 Jahre alt und damit volljährig
war. Außen vor blieb auch der Vorwurf des schweren sexuellen
Missbrauchs einer Minderjährigen mit Blick auf die 13-Jährige.
Denn dieser Vorwurf ist nur zu halten, wenn der Täter
weiß, dass sein Opfer noch keine 14 Jahre alt ist. Und
das war im konkreten Fall anders, da glaubte der Angeklagte,
sein Opfer sei 16 Jahre alt. Also blieben zur Verurteilung
am Ende nur besagte vier Fälle der Prostitution übrig,
in denen die 13-Jährige und eine 16-Jährige ihre
Körper verkauft hatten.
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(Quelle: saarbruecker-zeitung.de)
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