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Dienstag 18. August 2009, 20:24 Uhr
Verwaltung will die Prostitution im
«Sträßchen» zurückdrängen
Aachen. Die Spitze der Stadtverwaltung will die Prostitution
in der Innenstadt eindämmen. Deshalb soll etwa die Hälfte
der Antoniusstraße zur Sperrzone erklärt und städtebaulich
aufgewertet werden. Ein Jahr lang habe man sich mit dem Thema
beschäftigt und wolle nun Nägel mit Köpfen
machen.
Begründet wird der Vorstoß mit dem Jugendschutz.
Angestrebt wird das Zieldatum Anfang 2011, bis dahin soll
die Ausdehnung der Sperrbezirksverordnung nach der Vorstellung
von Oberbürgermeister Jürgen Linden umgesetzt sein.
Die letzte Entscheidung trifft die Bezirksregierung in Köln.
Es handele sich um ein Thema, das «die Stadt seit mehr
als einem Vierteljahrhundert bewegt», leitete der OB
die Pressekonferenz im Rathaus ein. In der Tat hatte es seit
Jahrzehnten diverse Vorschläge gegeben, das Rotlichtmilieu
aus dem Herzen der Stadt zu entfernen und in ein Bordell an
die Peripherie zu verlagern.
Entsprechende Anregungen waren zuletzt von der SPD und der
FDP gekommen, die das «Sträßchen» von
beiden Enden her aufrollen wollten. Zumindest vom oberen Ende,
also der Nikolausstraße her, folgt die Verwaltungsspitze
jetzt den Vorschlägen.
Das Verbot in den Häusern Antoniusstraße 3-13
solle nur ein erster Schritt in Richtung eines vollständigen
Verbots der Prostitution in der gesamten Straße sein,
sagte Linden weiter. Wann das geschehe, sei allerdings offen:
«Das wird die Zeit erbringen, ob in drei, fünf
oder acht Jahren.»
Freilich sei das Verfahren nicht einfach, deshalb habe es
geraume Zeit gedauert, es in die Wege zu leiten. In der Begründung
beruft sich die Stadt hauptsächlich auf den Jugendschutz,
immerhin ist nebenan auf dem Gelände des bisherigen Parkhauses
Büchel ein Trendkaufhaus namens Bel Etage geplant. Rechtsdezernentin
Annekathrin Grehling brachte die Sache auf den Punkt: «Es
geht darum, dass ein 14-Jähriger, der einkauft, nicht
automatisch dorthin sehen muss.»
Vom künftigen Kaufhaus, das für eine städtebauliche
Aufwertung sorge, nämlich hat man einen direkten Blick
auf die bisherige Rotlichtmeile. Nicht verhindern könne
und wolle man, etwa durch den hin und wieder geforderten Sichtschutz,
dass ein neugieriger 17-Jähriger einen Blick ins Milieu
werfen könne.
Keine Auslagerung
Das städtische Grundstück an der Ecke Antoniusstraße/Nikolausstraße,
auf dem heute noch ein Teil des Betriebshofs untergebracht
sei, solle an private Investoren verkauft werden, außerdem
gebe es Anfragen für Nutzungsänderungen einzelner
Grundstücke zwischen der benachbarten Kleinkölnstraße
und der Antoniusstraße, denen die jetzige Rotlichtmeile
entgegenstehe. Eine Auslagerung des Bordells an eine andere
Stelle ist nach Einschätzung von Linden nicht erforderlich,
weil «die Frequenz in den letzten Jahren zurückgegangen»
sei: «Wir stehen auf dem Standpunkt, dass wir diese
Hälfte nicht mehr brauchen.»
Zunächst will man den Vorstoß, wahrscheinlich
im September, in die zuständigen politischen Gremien,
Hauptausschuss und Rat, bringen, bevor die Erweiterung der
Sperrgebietsverordnung nach Köln weitergeleitet wird.
Die Bezirksregierung nämlich hat das letzte Wort. Allerdings
hat jeder Hauseigentümer das Recht, gegen das Prostitutionsverbot
zu klagen. Und ob das aufschiebende Wirkung haben könnte,
diese Frage konnte auch Jurist Linden nicht eindeutig beantworten:
Aber das werde sich wohl bis zur geplanten Umsetzung Anfang
2011 klären lassen.
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(Quelle: an-online.de)
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