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Montag 8. Juni 2009, 18:29 Uhr
Freier soll einer Prostituierten
nachgestellt haben
PFORZHEIM. Mehrere Hundert SMS soll ein Freier aus verschmähter
Liebe an eine Prostituierte geschickt haben. Wegen Beleidigung
und Bedrohung stand der 34-Jährige gestern vor Gericht.
Und überzog die Behörde mit Anträgen.
Wenig einsichtig zeigte sich der wegen Nachstellens vor Gericht
stehende 34-jährige Walter F. (Name geändert) am
ersten Verhandlungstag. Vertreten durch den Verteidiger Cornelius
Schaffrath, zog er es vor, im Wesentlichen Zeugen selbst zu
befragen und zahlreiche Anträge zu formulieren. Er hatte
bereits den ermittelnden Behörden im Vorfeld zahlreiche
Schriftsätze zukommen lassen. Unter anderem war er der
Meinung, man habe einseitig ermittelt und die belastenden
SMS seien manipuliert worden.
Anzeige wegen Erpressung
Nach Überzeugung von Oberamtsanwalt Bernhard Martin hatte
der Mann im Zeitraum von Mitte Juni bis Ende Juli 2007 die
Prostituierte Andrea D. (Name geändert) mit SMS drangsaliert,
bedroht und massiv eingeschüchtert. Sie hatte dadurch
finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, weil sie
die Handynummern austauschen musste, mit denen sie auch ihre
Kontakte anbahnt. Sie erstattete Ende Juni Anzeige gegen den
Ex-Freier. Bei der Staatsanwaltschaft erstattete dieser wiederum
Anzeige gegen Andrea D. und auch gegen ihre Freundin. Und
er muss sich auch noch wegen falscher Beschuldigungen verantworten.
Der Angeklagte soll außerdem versucht haben, sich gewaltsam
Zutritt zu der Terminwohnung der Frau zu verschaffen. Er ließ
erst nach massiver Intervention der Polizei vom Nachstellen
und Belästigen ab. Nach Einschätzung des ermittelnden
Kripobeamten hatte Walter F. zweimal bezahlten Kontakt mit
Andrea D., wobei es nicht um Sex sondern ums Reden und Spazierengehen
ging. Danach habe er sie möglicherweise aus einer Verliebtheit
heraus aus dem Milieu retten wollen. Das habe die auf eigene
Rechnung arbeitende Hure nicht mitmachen wollen. Drei Handynummern
könne die Polizei dem Mann eindeutig zuordnen, mit denen
die Botschaften verschickt worden waren. Der Kripobeamte erklärte
außerdem, dass der Angeklagte wohl auch in anderen Städten
wie Stuttgart und Karlsruhe Frauen im Rotlichtmilieu belästigt
habe. Das sei aktenkundig. Ein Verfahren war eingestellt worden.
Zeuginnen verschwitzen Termin
Richterin Annette Beese konnte weder Andrea D. noch ihre Freundin
als Zeugen zu den Anklagepunkten befragen. Beide waren nicht
erschienen und müssen nun ein Ordnungsgeld von 150 Euro
zahlen. Andrea D. trägt zusätzlich die Kosten des
Verhandlungstags. Oberamtsanwalt Martin legte dem Angeklagten
nahe, sich noch einmal mit seinem Verteidiger bis zum nächsten
Termin zu beraten: „Verlassen Sie sich nicht auf Ihre
eigene Rechtsauffassung.“ Denn bestätigten die
Zeuginnen beim nächsten Verhandlungstag die Aktenlage,
dann sei ein reuiges Geständnis aufgrund der Indizienlage
sicher überlegenswert. Zuvor hatte Walter F. eingeworfen,
dass man seine Schuldfähigkeit prüfen müsse.
Der nächste Verhandlungstag ist auf Mittwoch, 17. Juni,
um 9 Uhr angesetzt.
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(Quelle: pz-news.de)
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