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Montag 8. Juni 2009, 18:29 Uhr
Freier soll einer Prostituierten nachgestellt haben

PFORZHEIM. Mehrere Hundert SMS soll ein Freier aus verschmähter Liebe an eine Prostituierte geschickt haben. Wegen Beleidigung und Bedrohung stand der 34-Jährige gestern vor Gericht. Und überzog die Behörde mit Anträgen.

Wenig einsichtig zeigte sich der wegen Nachstellens vor Gericht stehende 34-jährige Walter F. (Name geändert) am ersten Verhandlungstag. Vertreten durch den Verteidiger Cornelius Schaffrath, zog er es vor, im Wesentlichen Zeugen selbst zu befragen und zahlreiche Anträge zu formulieren. Er hatte bereits den ermittelnden Behörden im Vorfeld zahlreiche Schriftsätze zukommen lassen. Unter anderem war er der Meinung, man habe einseitig ermittelt und die belastenden SMS seien manipuliert worden.

Anzeige wegen Erpressung

Nach Überzeugung von Oberamtsanwalt Bernhard Martin hatte der Mann im Zeitraum von Mitte Juni bis Ende Juli 2007 die Prostituierte Andrea D. (Name geändert) mit SMS drangsaliert, bedroht und massiv eingeschüchtert. Sie hatte dadurch finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, weil sie die Handynummern austauschen musste, mit denen sie auch ihre Kontakte anbahnt. Sie erstattete Ende Juni Anzeige gegen den Ex-Freier. Bei der Staatsanwaltschaft erstattete dieser wiederum Anzeige gegen Andrea D. und auch gegen ihre Freundin. Und er muss sich auch noch wegen falscher Beschuldigungen verantworten. Der Angeklagte soll außerdem versucht haben, sich gewaltsam Zutritt zu der Terminwohnung der Frau zu verschaffen. Er ließ erst nach massiver Intervention der Polizei vom Nachstellen und Belästigen ab. Nach Einschätzung des ermittelnden Kripobeamten hatte Walter F. zweimal bezahlten Kontakt mit Andrea D., wobei es nicht um Sex sondern ums Reden und Spazierengehen ging. Danach habe er sie möglicherweise aus einer Verliebtheit heraus aus dem Milieu retten wollen. Das habe die auf eigene Rechnung arbeitende Hure nicht mitmachen wollen. Drei Handynummern könne die Polizei dem Mann eindeutig zuordnen, mit denen die Botschaften verschickt worden waren. Der Kripobeamte erklärte außerdem, dass der Angeklagte wohl auch in anderen Städten wie Stuttgart und Karlsruhe Frauen im Rotlichtmilieu belästigt habe. Das sei aktenkundig. Ein Verfahren war eingestellt worden.

Zeuginnen verschwitzen Termin

Richterin Annette Beese konnte weder Andrea D. noch ihre Freundin als Zeugen zu den Anklagepunkten befragen. Beide waren nicht erschienen und müssen nun ein Ordnungsgeld von 150 Euro zahlen. Andrea D. trägt zusätzlich die Kosten des Verhandlungstags. Oberamtsanwalt Martin legte dem Angeklagten nahe, sich noch einmal mit seinem Verteidiger bis zum nächsten Termin zu beraten: „Verlassen Sie sich nicht auf Ihre eigene Rechtsauffassung.“ Denn bestätigten die Zeuginnen beim nächsten Verhandlungstag die Aktenlage, dann sei ein reuiges Geständnis aufgrund der Indizienlage sicher überlegenswert. Zuvor hatte Walter F. eingeworfen, dass man seine Schuldfähigkeit prüfen müsse.

Der nächste Verhandlungstag ist auf Mittwoch, 17. Juni, um 9 Uhr angesetzt.

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(Quelle: pz-news.de)

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