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Donnerstag 14. Mai 2009, 08:20 Uhr
Angeklagter bricht in Rotlicht-Prozess
sein Schweigen
Im Rotlicht-Prozess gegen den mutmaßlichen Zuhälter
Gunther H. (43) und drei Helfer zeichnet sich eine Wende ab.
Seit März wird den Männern vor dem Landgericht
der Prozess gemacht und bisher schwiegen alle vier eisern.
Nun hat einer der Angeklagten sein Schweigen gebrochen. Der
51-jährige Ulrich K. (Anwalt: Marco Bode) verlas eine
Erklärung. Er räumte ein, eine Prostituierte für
Gunther H. in einem Stuttgarter Großbordell untergebracht
zu haben. Zudem habe er die Frau zwei Mal nach Stuttgart gefahren.
Der wichtigste Satz in der Erklärung: „Ich möchte
mich in aller Form entschuldigen.“
Das Geständnis bringt nun auch den Hauptangeklagten
Gunther H. unter Druck. Dem Augsburger, der schon seit Jahren
im örtlichen Milieu aktiv ist, wirft die Staatsanwaltschaft
Zuhälterei und Menschenhandel „zum Zweck sexueller
Ausbeutung“ vor. Der 43-Jährige soll eine junge
Frau bereits kurz nach ihrem 18. Geburtstag zur Prostitution
gebracht und Teile ihrer Einnahmen kassiert haben. Die Frau
arbeitet im FKK-Club „Paradise“ bei Stuttgart.
Ulrich K. soll den Kontakt zu dem Etablissement hergestellt
haben. Augsburg war dem Angeklagten zu heiß gewesen.
Denn bei Prostituierten unter 21 Jahren schaut die Kripo genau
hin und prüft, ob die Frauen ihren Körper wirklich
freiwillig anbieten.
Gunther H. ist einschlägig vorbestraft, deshalb droht
ihm in dem Verfahren eine längere Haftstrafe. Sollte
er sich nun doch noch zu einem Geständnis durchringen,
könnte das die Strafe verkürzen. Vor allem weil
dadurch zwei Frauen, die für ihn gearbeitet haben sollen,
wohl ein zweiter Auftritt vor Gericht erspart bliebe. Diese
Chance signalisierte Richter Karl-Heinz Haeusler dem 43-Jährigen
sehr deutlich. Es scheint so, als ob er sie ergreifen wollte.
Am Donnerstag will sich auch Gunther H. ausführlich
vor Gericht erklären. Damit könnte der bisher langwierige
und zähe Prozess nun ein rasches Ende nehmen. Ulrich
K. wurde für sein Geständnis bereits belohnt: Er
wurde gegen eine Kaution von 8000 Euro nach zehn Monaten aus
der Untersuchungshaft entlassen.
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(Quelle: augsburger-allgemeine.de)
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