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Donnerstag 14. Mai 2009, 08:20 Uhr
Angeklagter bricht in Rotlicht-Prozess sein Schweigen

Im Rotlicht-Prozess gegen den mutmaßlichen Zuhälter Gunther H. (43) und drei Helfer zeichnet sich eine Wende ab.

Seit März wird den Männern vor dem Landgericht der Prozess gemacht und bisher schwiegen alle vier eisern. Nun hat einer der Angeklagten sein Schweigen gebrochen. Der 51-jährige Ulrich K. (Anwalt: Marco Bode) verlas eine Erklärung. Er räumte ein, eine Prostituierte für Gunther H. in einem Stuttgarter Großbordell untergebracht zu haben. Zudem habe er die Frau zwei Mal nach Stuttgart gefahren. Der wichtigste Satz in der Erklärung: „Ich möchte mich in aller Form entschuldigen.“

Das Geständnis bringt nun auch den Hauptangeklagten Gunther H. unter Druck. Dem Augsburger, der schon seit Jahren im örtlichen Milieu aktiv ist, wirft die Staatsanwaltschaft Zuhälterei und Menschenhandel „zum Zweck sexueller Ausbeutung“ vor. Der 43-Jährige soll eine junge Frau bereits kurz nach ihrem 18. Geburtstag zur Prostitution gebracht und Teile ihrer Einnahmen kassiert haben. Die Frau arbeitet im FKK-Club „Paradise“ bei Stuttgart. Ulrich K. soll den Kontakt zu dem Etablissement hergestellt haben. Augsburg war dem Angeklagten zu heiß gewesen. Denn bei Prostituierten unter 21 Jahren schaut die Kripo genau hin und prüft, ob die Frauen ihren Körper wirklich freiwillig anbieten.

Gunther H. ist einschlägig vorbestraft, deshalb droht ihm in dem Verfahren eine längere Haftstrafe. Sollte er sich nun doch noch zu einem Geständnis durchringen, könnte das die Strafe verkürzen. Vor allem weil dadurch zwei Frauen, die für ihn gearbeitet haben sollen, wohl ein zweiter Auftritt vor Gericht erspart bliebe. Diese Chance signalisierte Richter Karl-Heinz Haeusler dem 43-Jährigen sehr deutlich. Es scheint so, als ob er sie ergreifen wollte.

Am Donnerstag will sich auch Gunther H. ausführlich vor Gericht erklären. Damit könnte der bisher langwierige und zähe Prozess nun ein rasches Ende nehmen. Ulrich K. wurde für sein Geständnis bereits belohnt: Er wurde gegen eine Kaution von 8000 Euro nach zehn Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen.

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(Quelle: augsburger-allgemeine.de)

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