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Dienstag 6. April 2009, 15:03 Uhr
Kondompflicht in Bordellen
Das Augsburger Verwaltungsgericht hat entschieden: In Bordellen
sind Kondome Pflicht. Zuwiderhandlung ist strafbar - auch
wenn eine Überwachung problematisch sein kann.
Kondome sind in Augsburger Freudenhäusern Pflicht. Das
dortige Verwaltungsgericht hat am Montag die Klage einer Bordell-Geschäftsführerin
abgewiesen, in der sie gegen die Kondompflicht in den öffentlich
zugänglichen Räumen ihres Hauses vorgehen wollte.
Damit wurde ein Bescheid der Stadt Augsburg für rechtmäßig
erklärt, der dem Bordell unter Androhung eines Zwangsgeldes
von 10.000 Euro auferlegt hatte, jegliche Ausübung ungeschützten
Geschlechtsverkehrs zu unterbinden. Die Klägerin hatte
argumentiert, eine Überwachung der Kunden sei nicht lückenlos
zu gewährleisten.
Die Stadt hatte in dem Etablissement vor allem ungeschützten
Oralverkehr beanstandet. Dieser müsse nach dem bayerischen
Infektionsschutzgesetz zur Vorbeugung von übertragbaren
Krankheiten und deren Weiterverbreitung untersagt werden.
Außerdem sind Prostituierte und deren Kunden nach der
Bayerischen Hygieneverordnung verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr
Kondome zu verwenden.
Dagegen hatte die Geschäftsführerin des Bordells
über ihren Anwalt angemerkt, die in ihrem Haus beschäftigten
Frauen führten eine "selbstständige Tätigkeit"
aus. Somit sei sie faktisch nicht in der Lage, ungeschützten
Oralverkehr in jedem Fall zu unterbinden. Die Auflage der
Stadt sei unzumutbar und durch eine "Generalhaftungspflicht"
nicht umzusetzen. Diesen Argumenten folgte das Gericht nicht
und erklärte in der Urteilsbegründung, die städtischen
Auflagen seien rechtmäßig und erfüllbar.
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(Quelle: sueddeutsche.de)
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