|
Montag 30. März 2009, 08:16 Uhr
Senator hält an Straßenstrich
fest
Mit seinem spektakulären Vorstoß, ganz Hamburg
zu einem Sperrgebiet für den Straßenstrich erklären
zu lassen, ist Markus Schreiber (SPD) - Bezirksamtsleiter
von Hamburg-Mitte - gescheitert. Innensenator Christoph Ahlhaus
(CDU) hat einen entsprechenden Antrag jetzt in einem dreiseitigen
Schreiben zurückgewiesen. Kernsatz des Senators: "Die
Konfrontation mit der Prostitution ist nach herrschender Meinung
nicht geeignet, das Wohl der Jugend zu gefährden."
Mit seinem Alleingang wollte Schreiber erreichen, dass ganz
Hamburg nach Bremer Vorbild zum Sperrgebiet erklärt -
und die Straßenprostitution nur in auserwählten
"Toleranzzonen" zugelassen wird. Damit hätte
man den Straßenstrich aus der Süderstraße
verlagern können. Dieser Alleingang war begleitet von
einem Fehler besonders peinlicher Natur: Amtsleiter Schreiber
konnte Ende vergangenen Jahres die Ansiedlung eines Riesenbordells
am Straßenstrich nicht verhindern - obwohl er es gern
getan hätte -, weil die Bauprüfabteilung seines
Amts das Projekt absegnete, ohne Schreiber zu informieren.
Nun entsteht an der Süderstraße 236/238 ein Großbordell
für mehr als 100 Prostituierte. Das ist besonders pikant,
weil der Bezirk Mitte ein benachbartes Wohngebiet (das Osterbrooksviertel)
davor schützen wollte "ungewollt mit der Straßenprostitution
in Kontakt zu treten". Auch weil der "Wert der Immobilien
sinkt", wie es in dem Schreiben an den Innensenator heißt.
Dieses beurteilt Innensenator Ahlhaus ganz anders. Von den
Anwohnern würde es keine Beschwerden geben. Eine sichtbare
Auswirkung des Straßenstrichs auf die Anlieger sei nicht
vorhanden. "In der Süderstraße liegt weder
eine Beeinträchtigung des Jugendschutzes noch des öffentlichen
Anstands vor" schreibt der Senator. Weder Prostituierte
noch Freier würden die Allgemeinheit dort belästigen.
Auch müsse Schreiber in Betracht ziehen, dass "sich
die gesellschaftlichen Anschauungen und rechtlichen Rahmenbedingungen
in Bezug auf die Prostitution in der Bundesrepublik Deutschland
erheblich gewandelt haben". Weiterhin seien die rechtlichen
Voraussetzungen für eine Verlagerung nicht gegeben, "da
außerhalb der Süderstraße und der Gebiete
in St. Georg und auf St. Pauli keine vergleichbare öffentliche
Prostitution stattfindet".
Schreiber hatte seinen Sperrgebietsvorstoß an dem Tag
bekannt gemacht, als er eingestehen musste, das Riesenbordell
nicht verhindern zu können. Gleichzeitig hatte er verkündet,
weitere Bordelle in Hamm-Süd "abzulehnen".
zurück
(Quelle: abendblatt.de)
|