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Freitag 18. Januar, 16:28 Uhr
Prostituierte muss nicht in Wohngebiet
geduldet werden
Zweibrücken (AP) Rote Karte für «Heimarbeit»
von Prostituierten: Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken
hat entschieden, dass sexuelle Dienstleistungen in einer Wohnanlage
von der Eigentümergemeinschaft nicht geduldet werden muss,
weil die Immobilie damit entwertet wird. Im konkreten Fall ging
es um eine aus mehr als 150 Appartements bestehende Wohnanlage in
Kaiserslautern. In einer Wohnung wurde über das Internet unter
anderem «Hausfrauensex» angeboten. Das ist rechtskräftig
verboten, nachdem der 3. Zivilsenat des OLG die Entscheidungen der
beiden Vorinstanzen in vollem Umfang bestätigte.
Bereits das Landgericht Kaiserslautern hatte festgestellt: Auch
wenn die Ausübung der Prostitution in der Wohnung diskret erfolge,
spreche sie sich unter den Mitbewohnern und der Nachbarschaft, unter
Maklern, Wohnungsinteressenten und Kapitalanlegern erfahrungemäß
schnell herum. Sei die Wohnungseigentumsanlage in Verruf, wirke
sich dies schnell auf die Vermietbarkeit und Verkäuflichkeit
der anderen Wohnungen negativ aus. Dies brauche eine Wohnungseigentümergemeinschaft
nicht hinzunehmen. Dass die Appartements vornehmlich an Studenten
und damit für einen vorübergehenden Zeitraum vermietet
werden, spielte für das Urteil kleine Rolle.
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