|
Dienstag 4. März 2008, 05:17 Uhr
Prostituierte für schuldig befunden
Zürich (ap). Prostituierte dürfen sich in Zürich
nicht mehr hinter Fenstern zur Schau stellen. Das Obergericht hat
in einem Pilot-Urteil das Verbot der Fenster-Prostitution bestätigt
und drei Frauen mit bis zu 500 Franken gebüsst. Vor fünf
Jahren hatte der Stadtrat die Fenster-Prostitution verboten. Ein
Stadtrichter verurteilte eine Prostituierte aus Brasilien in zwei
Verfügungen zu Geldbussen, weil sie sich in der «erkennbaren
Bereitschaft, der Prostitution nachzugehen», am Fenster aufgehalten
habe. Sie erhob Einsprache. Das Obergericht stützte nun aber
die Vorinstanz.
zurück
|