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Donnerstag 3. Januar 2008, 16:11 Uhr
Prostituierte zahlen generell 25 Euro Steuerpauschale
im Voraus
Koblenz - Selbstständig arbeitende Prostituierte müssen
seit dem Jahresbeginn in Rheinland-Pfalz generell ihre Steuern im
Voraus zahlen. Pro Arbeitstag fielen pauschal 25 Euro an, teilte
die Koblenzer Oberfinanzdirektion am Donnerstag mit. In Bordellen
müsse der Betreiber festhalten, welche Prostituierte an welchem
Tag bei ihm gearbeitet habe.
Er solle das Geld einsammeln und es quartalsweise an das Finanzamt
übermitteln. Die Prostituierten könnten dann eine Steuererklärung
machen und die Vorauszahlungen verrechnen lassen. Der Bundesrechnungshof
hatte wiederholt einen mangelnden Steuervollzug in diesem Bereich
und erhebliche Einnahmeausfälle kritisiert.
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(Quelle: dpa-infocom)
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