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Dienstag 9. Januar 2007, 00:46 Uhr
Neue «Toleranzzonen» für
den Basler Strassenstrich
Der Regierungsrat hat per sofort eine Verordnung betreffend der
«Toleranzzonen» für den Strassenstrich erlassen:
Prostituierte, die ausserhalb der Zonen stehen, können jetzt
weggewiesen werden.
Wegen eines Formfehlers in der Verordnung zum Strassenstrich konnten
Prostituierte nicht gesetzeskonform verzeigt werden, wenn sie ausserhalb
der so genannten «Toleranzzonen» um Freier warben. Um
die Wohnquartiere zu schützen, definiert die Verordnung als
«geeignete Örtlichkeiten» im Kleinbasel das Geviert
Webergasse/Ochsengasse und den Bereich des Güterbahnhofs der
Deutschen Bahn; im Grossbasel den Güterbahnhof Wolf.
«Wir treffen höchstens zwei bis drei Prostituierte pro
Woche an, die ausserhalb dieser Zonen stehen», erklärte
Polizeisprecher Klaus Mannhart auf Anfrage. Meist seien es Drogensüchtige
bei der Claramatte. Diese würden verzeigt und müssten
mit einer Busse von 100 Franken rechnen, im Wiederholungsfall mit
bis zu 300 Franken. Basel zählt derzeit rund 850 Prostituierte.
Die meisten arbeiten in einem der etwa 250 Salons. Die Dunkelziffer
der Sextouristinnen und nicht registrierten Grenzgängerinnen
liege bei rund 300.
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(Quelle: 20min.ch)
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