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Dienstag 9. Januar 2007, 05:12 Uhr
Bayern blockiert Prostitutionsgesetz
auch fünf Jahre nach Einführung
München (ddp-bay). Fünf Jahre nach Inkrafttreten des
Prostitutionsgesetzes wehrt sich der Freistaat immer noch gegen
dessen Umsetzung. «Wir halten das Gewerbe Prostitution für
sittenwidrig. Deswegen gibt es in Bayern für Prostituierte
und Prostituiertenbetriebe keine Gewerbescheine», sagte ein
Sprecher des Wirtschaftsministeriums auf ddp-Anfrage.
In der Praxis führt die Haltung des Ministeriums dazu, dass
Arbeitgeber in Bayern keine Arbeitsverträge mit Prostituierten
abschließen. «Das ist für die Betreiber ein großes
Risiko. Die Arbeitgeber haben Angst, dass ihre Betriebe geschlossen
werden», sagte die Sprecherin der Nürnberger Prostituiertenberatung
Kassandra e.V., Dagmar Kaltenmark. Die meisten Prostituierten arbeiteten
deswegen selbstständig und könnten sich oft keine Krankenversicherung
leisten.
Das Prostitutionsgesetz soll die rechtliche und soziale Situation
von freiwillig tätigen Prostituierten verbessern und gilt seit
dem 1. Januar 2002. Da das Gesetz lediglich die Rahmenbedingungen
vorgibt und die Umsetzung weitgehend offen lässt, haben die
Bundesländer viel Raum für eigene Interpretationen.
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