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Dienstag 6. März 2007, 11:13 Uhr
Weitere Bordelle in Trierer Gewerbegebiet unzulässig

Trier (ddp-rps). In einem Trierer Gewerbegebiet darf vorerst kein weiteres Bordell eröffnet werden. Das Verwaltungsgericht Trier bestätigte in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entsprechende Maßnahmen des Landkreises Trier-Saarburg. Der Landkreis hatte einen Antrag, ein Wohnhaus und Wellnesszentrum im Gewerbegebiet zu einem «Herrenclub» umzugestalten, in dem auch Zimmer für Prostituierte vorgesehen waren, für ein Jahr zurückgestellt.

Der Landkreis wollte den Angaben nach innerhalb dieser Zeit den Bebauungsplan für das betroffene Gewerbegebiet Trierweiler-Sirzenich so ändern, dass die Eröffnung weiterer bordellartiger Betriebe neben bereits bestehenden ausgeschlossen sei. Dagegen hatte der Antragsteller geklagt. Seiner Ansicht nach erfolgte die Änderung des Bebauungsplans ohne konkretes Planungskonzept, sollte ausschließlich dazu dienen, sein Vorhaben abzulehnen und sei daher unzulässig.

Dies sah das Gericht anders. Es gab dem Landkreis recht, weil neben dem Antrag des Klägers noch weitere Anträge für bordellartige Betriebe vorlagen. Mit einem veränderten Bebauungsplan solle die weitere Konzentration von Prostitutionsbetrieben und die damit verbundene «städtebauliche Fehlentwicklung» verhindert werden.

(AZ 5 K 853/06.TR und 5 K 1047/06.TR)

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