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Dienstag 6. März 2007, 11:13 Uhr
Weitere Bordelle in Trierer Gewerbegebiet
unzulässig
Trier (ddp-rps). In einem Trierer Gewerbegebiet darf vorerst kein
weiteres Bordell eröffnet werden. Das Verwaltungsgericht Trier
bestätigte in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil
entsprechende Maßnahmen des Landkreises Trier-Saarburg. Der
Landkreis hatte einen Antrag, ein Wohnhaus und Wellnesszentrum im
Gewerbegebiet zu einem «Herrenclub» umzugestalten, in
dem auch Zimmer für Prostituierte vorgesehen waren, für
ein Jahr zurückgestellt.
Der Landkreis wollte den Angaben nach innerhalb dieser Zeit den
Bebauungsplan für das betroffene Gewerbegebiet Trierweiler-Sirzenich
so ändern, dass die Eröffnung weiterer bordellartiger
Betriebe neben bereits bestehenden ausgeschlossen sei. Dagegen hatte
der Antragsteller geklagt. Seiner Ansicht nach erfolgte die Änderung
des Bebauungsplans ohne konkretes Planungskonzept, sollte ausschließlich
dazu dienen, sein Vorhaben abzulehnen und sei daher unzulässig.
Dies sah das Gericht anders. Es gab dem Landkreis recht, weil neben
dem Antrag des Klägers noch weitere Anträge für bordellartige
Betriebe vorlagen. Mit einem veränderten Bebauungsplan solle
die weitere Konzentration von Prostitutionsbetrieben und die damit
verbundene «städtebauliche Fehlentwicklung» verhindert
werden.
(AZ 5 K 853/06.TR und 5 K 1047/06.TR)
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