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Dienstag 1. August 2006, 19:11 Uhr
Mautdaten zur Verbrechersuche?
Kassel/Berlin (ddp-hes). Nach dem vermutlich von einem Lkw-Fahrer
verübten Mord an einer Schülerin in Kassel ist in Deutschland
eine neue Diskussion um die Nutzung von Mautdaten zur Verbrechensbekämpfung
entbrannt. Führende Unions-Politiker forderten am Dienstag
eine Lockerung des «Totalverbots» im Mautgesetz zur
Einbeziehung der Lkw-Mautdaten in die polizeilichen Ermittlungen.
Auch Kassels Polizeipräsident Wilfried Henning sprach sich
dafür aus, die Rechtslage zu verändern.
Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) und Bayerns Innenminister
Günther Beckstein (CSU) verwiesen darauf, dass es immer wieder
Fälle von schwerster Kriminalität gebe, bei denen eindeutige
Hinweise vorlägen, dass zur Tatbegehung ein Lkw verwendet wurde.
Es sei nicht hinnehmbar, dass in Fällen wie dem in Kassel den
Ermittlungsbehörden ein «viel versprechender Ermittlungsansatz
von vornherein und ohne Ausnahmen aus der Hand geschlagen ist».
Beckstein sagte, es gehe nicht darum, bei Bagatelldelikten oder
leichter oder mittlerer Kriminalität die Mautdaten zu nutzen.
Bei Schwerstkriminalität wie Mord müsse ein Rückgriff
auf vorhandene Systemdaten jedoch gesetzlich zugelassen werden.
Bosbach betonte, es gelte, «überzogenen Datenschutz»
auf «ein wirklich notwendiges Maß» zurückzuführen.
Polizeipräsident Henning hält die momentane Rechtslage
für unbegreiflich und «einigermaßen unerträglich».
Bei dem Mörder der am 8. Juli auf einem Parkplatz der A 49
bei Kassel getötet aufgefundenen 18-Jährigen handele es
sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Lkw-Fahrer, der in der
Mordnacht auf der A 49 unterwegs war, sagte Henning.
Polizei und Staatsanwaltschaft gehen aufgrund von DNA-Spuren davon
aus, dass die junge Frau einem Serientäter zum Opfer fiel.
Er soll in den Jahren 2003 und 2004 im Raum Köln eine Prostituierte
ermordet und eine weitere schwer verletzt haben. Das überlebende
Opfer hatte damals angegeben, der Täter habe einen Lkw gefahren.
«Im aktuellen Fall hätten wir sehr schnell einen Kreis
von verdächtigen Lkw-Fahrern, unter denen wir den Täter
suchen könnten,» sagte der Polizeipräsident. Der
Gesetzgeber müsse daher die Mautdaten in Fällen von Mord,
Totschlag oder terroristischen Anschlägen freigeben.
Die Polizei setze nun auf die Mithilfe von Spediteuren. Diese könnten
anhand ihrer Mautabrechnungen selbst prüfen, ob eines ihrer
Fahrzeuge in der Tatnacht auf der A 49 unterwegs war, sagte Henning.
Nach Angaben der Ermittler hat sich derweil ein Zeuge gemeldet,
der - zurückgekehrt aus dem Urlaub - erst jetzt von dem Verbrechen
erfahren hat. Der Autofahrer will die 18-Jährige in der Tatnacht
auf einem Fußweg an der B 83 in Kassel gesehen haben. Dort
war die Schülerin nach den bisherigen Erkenntnissen ihrem Mörder
in die Hände gefallen. Dem Zeugen zufolge waren zum fraglichen
Zeitpunkt noch vier weitere Fahrzeuge auf der Bundesstraße
in Richtung Kassel unterwegs. Die Polizei hofft jetzt, dass sich
die Fahrer dieser Wagen melden.
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