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Dienstag 30. August 2005, 13:00 Uhr
Zu blöd für Frauen

LAUSANNE – Eine Prostituierte muss ihrem Freier 20´000 Franken zurückzahlen. Sie hätte wissen müssen, dass der naive Mann ihrem Beschiss nicht gewachsen war.
Die Bar- und Animierdame hatte mit einem glühenden Verehrer im März 2001 ein einziges Mal Sex. Später machte sie ihm vor, dass sie schwanger sei: Bei dem Abenteuer sei das Kondom geplatzt. Sie werde aber eine Abtreibung vornehmen – und dafür brauche sie von ihm 20´000 Franken. Der schwer verliebte Freier zahlte das Geld, ohne irgendwelchen Verdacht zu schöpfen.

Doch dann flog der Betrug auf – wie, das ist immer noch ein Rätsel. Jedenfalls verurteilte das Zuger Strafgericht die Frau zu drei Monaten Gefängnis bedingt. Ausserdem wurde sie verpflichtet, dem Mann die 20´000 Franken zurückzuzahlen.

Aber die Sexarbeiterin zog die Sache bis ans Bundesgericht: Sie habe nicht «arglistig» gehandelt. Nach ihrer Ansicht wäre es dem Kunden ohne weiteres möglich gewesen, ihre falschen Angaben zur Schwangerschaft nachzuprüfen. Dass er dies unterlassen habe, sei als Leichtfertigkeit zu betrachten. Immerhin sei er ja seit Jahren Sachbearbeiter bei einer Versicherung!

Davon hielten die Bundesrichter gar nichts: Die Frau hätte wissen müssen, dass das Opfer blind vor Liebe gewesen sei – und in Frauenangelegenheiten unerfahren! Der Mann, heute 41-jährig, sei ausser Stande gewesen, der Beschwerdeführerin zu misstrauen, und das habe sie ausgenutzt.

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(Quelle: blick.ch)

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