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Mittwoch 29. Juni 2005, 02:53 Uhr
Haftstrafen: Kriminelles Quartett schleuste auch auf Bordell-Bestellung

Ihre umfassenden Geständnisse bewahrten ein kriminelles Schleuserquartett vor einem längeren Aufenthalt hinter Gittern: Die Strafkammer des Hofer Landgerichts verurteilte am Dienstag ein aus Kirgisien stammendes deutsches Ehepaar und einen deutschstämmigen Kasachen zu Bewährungsstrafen. Der kirgisische Haupttäter Vladislav D. allerdings wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verdonnert. Die Schwarzarbeiter in Sachen Menschenschmuggel hatten auch im Auftrag zweier deutscher Bordellbesitzer Prostituierte aus Russland und Kirgisien für das hiesige Rotlichtmilieu geschleust.

HOF – Neben den deutlich von Reue geprägten Geständnissen sorgte auch die Tatsache, dass die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Georg Hornig die Angeklagten nicht der Bandenkriminalität überführen konnte, für die moderaten Urteile.

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Die allerdings basierten auf dem Beweis, dass sich alle vier Angeklagten durch die Schleuserlöhne eine dauerhafte Einnahmequelle verschaffen wollten. Deshalb wurde das Ehepaar wegen gewerbsmäßigem Schleusens zu jeweils 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, der dritte Mittäter zu neun Monaten Bewährungsstrafe. Mit dem Haupttäter Vladislav D. – der zur Tatzeit in Prag wohnte – saß ein Mann auf der Anklagebank, der sowohl enge und hochrangige Kontakte zu tschechischen Schleuserkreisen als auch zum deutschen Rotlichtmilieu besaß.

Die Verurteilung des Kirgisen ist auch ein neuerlicher Beweis für die immer engere und bessere Zusammenarbeit zwischen deutschen und tschechischen Ermittlungsbehörden: Vladislav D. wurde aus tschechischer Auslieferungshaft erst im Januar an die Staatsanwaltschaft in Hof überstellt.

Kein Zwang

Vladislav D. war die treibende Kraft in Sachen Menschenschmuggel, der sich im aktuellen Fall auf die Schleusung von kirgisischen und russischen Staatsbürgern aus Tschechien nach Deutschland und von dort zum Teil in skandinavische Länder konzentrierte. Wie in etlichen anderen Fällen handelte es sich im Hofer Verfahren allerdings nicht um junge Frauen, die mit Aussicht auf gute Verdienste zur Prostitution gezwungen werden. Die für deutsche Bordellbetriebe geschleusten Damen wussten laut Ermittlern und anderen Zeugen, wo sie arbeiten sollten.

Geschmuggelt wurden die Illegalen meist über die grüne Grenze bei Oberwiesenthal oder im Bereich der Region. Dabei handelten das Ehepaar und der dritte Mitangeklagte im Auftrag von Vladislav D. als Abholfahrer auf deutscher Seite.

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(Quelle: frankenpost.de)

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