Mittwoch
29. Juni 2005, 02:53 Uhr
Haftstrafen: Kriminelles Quartett schleuste
auch auf Bordell-Bestellung
Ihre umfassenden Geständnisse bewahrten ein kriminelles Schleuserquartett
vor einem längeren Aufenthalt hinter Gittern: Die Strafkammer
des Hofer Landgerichts verurteilte am Dienstag ein aus Kirgisien
stammendes deutsches Ehepaar und einen deutschstämmigen Kasachen
zu Bewährungsstrafen. Der kirgisische Haupttäter Vladislav
D. allerdings wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verdonnert.
Die Schwarzarbeiter in Sachen Menschenschmuggel hatten auch im Auftrag
zweier deutscher Bordellbesitzer Prostituierte aus Russland und
Kirgisien für das hiesige Rotlichtmilieu geschleust.
HOF – Neben den deutlich von Reue geprägten Geständnissen
sorgte auch die Tatsache, dass die Strafkammer unter Vorsitz von
Richter Georg Hornig die Angeklagten nicht der Bandenkriminalität
überführen konnte, für die moderaten Urteile.
Milieu-Kontakte
Die allerdings basierten auf dem Beweis, dass sich alle vier Angeklagten
durch die Schleuserlöhne eine dauerhafte Einnahmequelle verschaffen
wollten. Deshalb wurde das Ehepaar wegen gewerbsmäßigem
Schleusens zu jeweils 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt,
der dritte Mittäter zu neun Monaten Bewährungsstrafe.
Mit dem Haupttäter Vladislav D. – der zur Tatzeit in
Prag wohnte – saß ein Mann auf der Anklagebank, der
sowohl enge und hochrangige Kontakte zu tschechischen Schleuserkreisen
als auch zum deutschen Rotlichtmilieu besaß.
Die Verurteilung des Kirgisen ist auch ein neuerlicher Beweis für
die immer engere und bessere Zusammenarbeit zwischen deutschen und
tschechischen Ermittlungsbehörden: Vladislav D. wurde aus tschechischer
Auslieferungshaft erst im Januar an die Staatsanwaltschaft in Hof
überstellt.
Kein Zwang
Vladislav D. war die treibende Kraft in Sachen Menschenschmuggel,
der sich im aktuellen Fall auf die Schleusung von kirgisischen und
russischen Staatsbürgern aus Tschechien nach Deutschland und
von dort zum Teil in skandinavische Länder konzentrierte. Wie
in etlichen anderen Fällen handelte es sich im Hofer Verfahren
allerdings nicht um junge Frauen, die mit Aussicht auf gute Verdienste
zur Prostitution gezwungen werden. Die für deutsche Bordellbetriebe
geschleusten Damen wussten laut Ermittlern und anderen Zeugen, wo
sie arbeiten sollten.
Geschmuggelt wurden die Illegalen meist über die grüne
Grenze bei Oberwiesenthal oder im Bereich der Region. Dabei handelten
das Ehepaar und der dritte Mitangeklagte im Auftrag von Vladislav
D. als Abholfahrer auf deutscher Seite.
zurück
(Quelle: frankenpost.de)
|