|
Mittwoch 25. Mai 2005, 06:33 Uhr
Haft für Menschenhändler
43-Jähriger zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt
FULDA (vn) Sprach- und fassungslos verfolgte der 43-jährige
Angeklagte die Verkündung des Urteils durch das Fuldaer Landgericht:
Zu vier Jahren und sechs Monaten Haft wegen Menschenhandels, dreifacher
Vergewaltigung, Körperverletzung und Beihilfe zum unerlaubten
Aufenthalts einer Ausländerin in Deutschland verurteilte die
Erste Strafkammer gestern den Gastwirt.
Damit blieb das Gericht nur knapp unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft,
die fünf Jahre Haft gefordert hatte. Verteidiger Rainer Vogel
hatte einen Freispruch beantragt, da die zentrale Belastungszeugin,
eine 25 Jahre alte Prostituierte aus Weißrussland, sich in
ihrer Aussage widersprochen habe und sie deshalb nicht glaubwürdig
sei. Der Angeklagte selbst hatte beteuert, er habe keinen Druck
darauf ausgeübt, dass seine Freundin der Prostitution nachgegangen
sei.
Die Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Peter Krisch hielt
die Aussagen der Weißrussin, die von der Polizei in einem
Zeugenschutzprogramm von der Öffentlichkeit abgeschirmt wird,
für absolut glaubwürdig.
Die 25-Jährige, die kaum deutsch spricht, sagte aus, ihr
damaliger Freund habe sie mehrfach geschlagen und vergewaltigt.
Nach der Schließung der eigenen Kneipe in Fulda habe er sie
erst in ein Bordell nach Bebra, dann in ein ähnliches Etablissement
nach Fulda vermittelt. Die Einnahmen aus der Prostitution habe der
Angeklagte ihr überwiegend abgenommen. Widerstand leistete
sie nach eigenen Angaben nicht, weil sie ihn für zwecklos hielt.
zurück
(Quelle: fuldaerzeitung.de)
|