Sonntag
17. April 2005, 18:26 Uhr
Polizei kritisiert «Zuhälterschutzgesetz»
Berlin (AP) Die seit drei Jahren geltenden Regelungen zur Prostitution
haben nach polizeilicher Erfahrung zu negativen Konsequenzen geführt.
Das Recht habe sich «nahezu zu einem Zuhälterschutzgesetz
entwickelt», sagte der Chef der Dienststelle «Prostitution»
der Stuttgarter Polizei, Wolfgang Hohmann, in einem Interview der
ZDF-Sendung «Berlin direkt». Durch Vermittlungs- und
Arbeitsverträge könnten Zuhälterringe nämlich
«ihr Arbeitgeberwirken kaschieren», erklärte er.
So könne auch mit Polizeikontrollen im Rotlichtmilieu ausbeuterische
Zuhälterei kaum mehr nachgewiesen werden.
Die stellvertretende parlamentarische Geschäftsführerin
der Grünen im Bundestag, Irmingard Schewe-Gerigk, nannte den
Vorwurf des «Zuhälterschutzgesetzes» absurd. In
den Ländergesetzen sei geregelt, dass die Polizei jederzeit
Razzien in Bordellen durchführen könne, erklärte
sie in derselben Sendung. Die 2002 in Kraft getretene Neuregelung
der Prostitution habe dazu geführt, «dass man die legale
und die illegale Prostitution besser auseinanderhalten kann»,
betonte Schwewe-Gerigk.
Nach dem Gesetz sind Prostitution und deren Förderung nicht
mehr strafbar, sofern sie ohne Zwang ausgeübt wird. Außerdem
haben Prostituierte Anspruch auf Pflichtversicherung in der gesetzlichen
Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Die Vorsitzende der Frauenunion in der CDU und Bundestagsabgeordnete
Maria Böhmer sagte in «Berlin direkt», ein «Schweigekartell
linker Frauen» verhindere, dass die Not von Zehntausenden
Zwangsprostituierten in Deutschland von der Politik thematisiert
werde. Dieser Menschenhandel in übelster Form stehe im Zusammenhang
mit der fragwürdigen Visa-Politik von Außenminister Joschka
Fischer.
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