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Sonntag 17. April 2005, 18:26 Uhr
Polizei kritisiert «Zuhälterschutzgesetz»

Berlin (AP) Die seit drei Jahren geltenden Regelungen zur Prostitution haben nach polizeilicher Erfahrung zu negativen Konsequenzen geführt. Das Recht habe sich «nahezu zu einem Zuhälterschutzgesetz entwickelt», sagte der Chef der Dienststelle «Prostitution» der Stuttgarter Polizei, Wolfgang Hohmann, in einem Interview der ZDF-Sendung «Berlin direkt». Durch Vermittlungs- und Arbeitsverträge könnten Zuhälterringe nämlich «ihr Arbeitgeberwirken kaschieren», erklärte er. So könne auch mit Polizeikontrollen im Rotlichtmilieu ausbeuterische Zuhälterei kaum mehr nachgewiesen werden.

Die stellvertretende parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, Irmingard Schewe-Gerigk, nannte den Vorwurf des «Zuhälterschutzgesetzes» absurd. In den Ländergesetzen sei geregelt, dass die Polizei jederzeit Razzien in Bordellen durchführen könne, erklärte sie in derselben Sendung. Die 2002 in Kraft getretene Neuregelung der Prostitution habe dazu geführt, «dass man die legale und die illegale Prostitution besser auseinanderhalten kann», betonte Schwewe-Gerigk.

Nach dem Gesetz sind Prostitution und deren Förderung nicht mehr strafbar, sofern sie ohne Zwang ausgeübt wird. Außerdem haben Prostituierte Anspruch auf Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Die Vorsitzende der Frauenunion in der CDU und Bundestagsabgeordnete Maria Böhmer sagte in «Berlin direkt», ein «Schweigekartell linker Frauen» verhindere, dass die Not von Zehntausenden Zwangsprostituierten in Deutschland von der Politik thematisiert werde. Dieser Menschenhandel in übelster Form stehe im Zusammenhang mit der fragwürdigen Visa-Politik von Außenminister Joschka Fischer.

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