Quicklinks: Startseite | Hurencams | Kostenlos anmelden | Beratung / Gesetze | Pressemitteilungen | Prostituierte | Hobbyhuren | Parkplatzsex | Strassenstrich | Bordelle | Domina
  Escort | Hobbynutten | Huren/Callgirls | Anmeldung für Huren | Jobbörse | Lexikon Prostitution | Links | Milieu Geschichten | Impressum

Navigation
Startseite
Hurencams
Kostenlos anmelden
Beratung / Gesetze
Pressemitteilungen
Prostituierte im Web
Hobbyhuren
Parkplatzsex
Strassenstrich
Bordelle
Domina
Escort
Hobbynutten
Huren/Callgirls
Anmeldung für Huren
Jobbörse
Lexikon Prostitution
Linkempfehlungen
Milieu Geschichten
Impressum

Hobbyhuren Sexcams
Private Webcamluder
Webcam Livesex
Amateur Livecamsex
Amateur Sexcams
Fetischcams
Telefonsex Sexcams
Amateurnutten LIVE
Cam2Cam Portal

Huren Bilder

Private Sexcams

Huren Kontakte

Rotlicht Newsletter
Kostenlose Huren Kontakte per Mail :


Huren im Internet

Montag 17. Januar 2005, 15:25 Uhr
Prostituierte in Zürich vom Vorwurf des Wuchers freigesprochen

ZÜRICH - Das Bezirksgericht Zürich hat eine Prostituierte vom Vorwurf freigesprochen, einen ehemaligen Zeitungsjournalisten ausgenommen zu haben. Der versuchte Wucher sei nicht erwiesen, lautete das Urteil.

Der Mann verbrachte 2001 mit drei Prostituierten eine Nacht und konsumierte gemäss Staatsanwalt viel Alkohol und Drogen. Dann soll die Angeklagte mit dessen Einverständnis seine Geschäftskreditkarte an sich genommen und 12 460 Franken abgerechnet haben. Später liess sie ihn eine Schuldanerkennung über weitere 5000 Franken ausfüllen.

Die 39-Jährige nützte laut Staatsanwalt den Umstand aus, dass der Mann unter starkem Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden hatte. Die verlangten Geldsummen hätten zudem ihn krassem Missverhältnis zu den Leistungen gestanden.

Diese Darstellung wies die Angeklagte vor Gericht zurück: Der Freier hätte den üblichen Preis für die Dienstleistung mehrerer Personen bezahlen sollen. Er habe zwar Alkohol und Kokain konsumiert, sich aber normal verhalten und sei mit seinem Auto weggefahren.

Gemäss Verteidigung war der Mann ein erfahrener Milieu-Gänger. Er habe genau gewusst, welche Belege er unterschrieb. Im Gegenteil: Weil der Journalist die Geldüberweisungen später blockierte, sei die Prostituierte die eigentliche Geschädigte.

Während die Anklage der Frau versuchten Wucher vorwarf und 18 Monate Gefängnis bedingt forderte, betrachtete der Verteidiger den Wucher als nicht erwiesen und plädierte auf 6 Monate Gefängnis auf Bewährung. Das Gericht folgte diesem Antrag: Weder der Wucher noch die Bewusstseinstrübung des Mannes seien genügend erwiesen.

Zu 12 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt wurde die Frau aber wegen einer zugegebenen Messerattacke gegen einen Freund sowie den Betrugsversuch mit einer von einer Frau gestohlenen Kreditkarte.

zurück

(Quelle: sfdrs.ch)

Nutten aus Deiner Umgebung

Zeigegeile Frauen

Kontakte zu notgeilen Frauen

Hobbyhuren LIVE !

Huren zum Geiz Preis !