Montag
17. Januar 2005, 15:25 Uhr
Prostituierte in Zürich vom Vorwurf des
Wuchers freigesprochen
ZÜRICH
- Das Bezirksgericht Zürich hat eine Prostituierte vom Vorwurf
freigesprochen, einen ehemaligen Zeitungsjournalisten ausgenommen
zu haben. Der versuchte Wucher sei nicht erwiesen, lautete das Urteil.
Der Mann verbrachte
2001 mit drei Prostituierten eine Nacht und konsumierte gemäss
Staatsanwalt viel Alkohol und Drogen. Dann soll die Angeklagte mit
dessen Einverständnis seine Geschäftskreditkarte an sich
genommen und 12 460 Franken abgerechnet haben. Später liess
sie ihn eine Schuldanerkennung über weitere 5000 Franken ausfüllen.
Die 39-Jährige
nützte laut Staatsanwalt den Umstand aus, dass der Mann unter
starkem Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden hatte. Die verlangten
Geldsummen hätten zudem ihn krassem Missverhältnis zu
den Leistungen gestanden.
Diese Darstellung
wies die Angeklagte vor Gericht zurück: Der Freier hätte
den üblichen Preis für die Dienstleistung mehrerer Personen
bezahlen sollen. Er habe zwar Alkohol und Kokain konsumiert, sich
aber normal verhalten und sei mit seinem Auto weggefahren.
Gemäss
Verteidigung war der Mann ein erfahrener Milieu-Gänger. Er
habe genau gewusst, welche Belege er unterschrieb. Im Gegenteil:
Weil der Journalist die Geldüberweisungen später blockierte,
sei die Prostituierte die eigentliche Geschädigte.
Während
die Anklage der Frau versuchten Wucher vorwarf und 18 Monate Gefängnis
bedingt forderte, betrachtete der Verteidiger den Wucher als nicht
erwiesen und plädierte auf 6 Monate Gefängnis auf Bewährung.
Das Gericht folgte diesem Antrag: Weder der Wucher noch die Bewusstseinstrübung
des Mannes seien genügend erwiesen.
Zu
12 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt wurde die Frau aber
wegen einer zugegebenen Messerattacke gegen einen Freund sowie den
Betrugsversuch mit einer von einer Frau gestohlenen Kreditkarte.
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(Quelle: sfdrs.ch)
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