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Donnerstag 7. April 2005, 16:34 Uhr
Prozess gegen XY-Bande beginnt am 3. Mai in Neuruppin

Neuruppin (ddp-lbg). Der Prozess gegen die Rädelsführer der so genannten XY-Bande aus Neuruppin beginnt am 3. Mai. Das Landgericht Neuruppin habe am Donnerstag die von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage in weiten Teilen zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, sagte ein Gerichtssprecher.

Vor dem Landgericht müssen sich den Angaben zufolge insgesamt acht Männer im Alter von 30 bis 43 Jahren verantworten, darunter auch der 36-jährige frühere Neuruppiner Stadtverordnete Olaf K. Allen Angeklagten wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen, drei Männer werden als Rädelsführer beschuldigt. Darüber hinaus sollen sie in 251 Fällen mit illegalen Drogen gehandelt haben.

Weitere Anklagepunkte gegen mehrere Beschuldigte sind laut Gericht Steuerhinterziehung, Verstoß gegen das Waffengesetz, Körperverletzung und versuchte schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie illegales Glücksspiel. Olaf. K wird zudem Bestechung in fünf Fällen zur Last gelegt.

Laut Anklageschrift haben sich die Männer zwischen 1994 und 1997 mit weiteren Tatverdächtigen zu einer Vereinigung zusammengeschlossen. Bis zur Aushebung der Bande im August 2004 hätten die Rädelsführer in strikter Arbeitsteilung den Kokainhandel in Neuruppin organisiert und beherrscht. Auch sollen die Angeklagten ein Bordell betrieben haben. Die Gruppierung sei dabei streng hierarchisch aufgebaut und nach außen stark abgeschottet gewesen.

Als zentraler Treffpunkt und Umschlagplatz für Drogen ist nach den Worten des Sprechers wahrscheinlich das Neuruppiner Lokal «Blue Banana» genutzt worden. Als Zeichen der Zugehörigkeit zu der Gruppe fuhren alle Angeklagten Fahrzeuge mit der Buchstabenfolge XY im Kennzeichen. Die Gruppierung soll auch Verbindungen in die Politik sowie zu Verwaltung und Polizei gehabt haben. Nach Angaben des Landeskriminalamtes handelt es sich bei dem Prozess gegen die XY-Bande um eines der größten Verfahren wegen organisierter Kriminalität im Land Brandenburg.

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