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Freitag 7. Januar 2005, 12:20 Uhr
Prostituierte erwirbt Patent für Engel der «Sixtinischen Madonna»

Dresden (ddp). Eine Prostituierte aus dem sächsischen Moritzburg hat sich die Rechte für die zwei weltberühmten Engel auf dem Ölgemälde «Die Sixtinische Madonna» des italienischen Renaissance-Malers Raphael patentieren lassen. Die 29-Jährige habe sich die Darstellung der beiden 1513 gemalten Putten bereits im vergangenen Jahr beim Münchner Patentamt (Patentnummer 302 53 039) gegen eine Gebühr von 1500 Euro schützen lassen, berichtet die «Bild»-Zeitung (Freitagausgabe).

Die Geschäftsfrau kann damit eine Schutzgebühr von all jenen Firmen einfordern, die die beiden Engel kommerziell für sich nutzen. Das Original befindet sich in der Galerie Alte Meister der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD).

SKD-Sprecher Tilmann von Stockhausen sagte am Freitag auf ddp-Anfrage, er sei verärgert über das Patent: «Unerfreulich ist das schon.» Die Frau habe offenbar ein übersteigertes Geltungsbedürfnis. Allerdings befürchte er keinen Imageverlust für das Dresdner Museum.

Er fügte hinzu, der Patentierung der Engel stehe aus rechtlicher Sicht zwar nichts entgegen. So werden Kunstwerke oder auch Teile davon als Allgemeingut angesehen, wenn der Tod des Künstlers mehr als 70 Jahre zurückliegt, und können damit geschützt werden. Allerdings sei ihm kein Fall bekannt, in dem Richter bei einer Klage des Patentbesitzers zu dessen Gunsten entschieden hätten. Es sei deshalb zu bezweifeln, ob die Frau mit dem Patent für die Raphael-Engel viel verdienen werde. Zudem wäre es vermutlich extrem schwierig, weltweit all diejenigen zu ermitteln, die die Putten kommerziell für sich nutzen.

Nach den Worten von Stockhausen hatten die Kunstsammlungen in der Vergangenheit oft vergeblich versucht, Kunstwerke für sich schützen zu lassen. Im Fall der Raphael-Putten sei bedauerlich, «dass wir an den Gewinnen, die mit den Engeln gemacht werden, nicht partizipieren».

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