Freitag
7. Januar 2005, 12:20 Uhr
Prostituierte erwirbt Patent für Engel
der «Sixtinischen Madonna»
Dresden (ddp).
Eine Prostituierte aus dem sächsischen Moritzburg hat sich
die Rechte für die zwei weltberühmten Engel auf dem Ölgemälde
«Die Sixtinische Madonna» des italienischen Renaissance-Malers
Raphael patentieren lassen. Die 29-Jährige habe sich die Darstellung
der beiden 1513 gemalten Putten bereits im vergangenen Jahr beim
Münchner Patentamt (Patentnummer 302 53 039) gegen eine Gebühr
von 1500 Euro schützen lassen, berichtet die «Bild»-Zeitung
(Freitagausgabe).
Die Geschäftsfrau
kann damit eine Schutzgebühr von all jenen Firmen einfordern,
die die beiden Engel kommerziell für sich nutzen. Das Original
befindet sich in der Galerie Alte Meister der Staatlichen Kunstsammlungen
Dresden (SKD).
SKD-Sprecher
Tilmann von Stockhausen sagte am Freitag auf ddp-Anfrage, er sei
verärgert über das Patent: «Unerfreulich ist das
schon.» Die Frau habe offenbar ein übersteigertes Geltungsbedürfnis.
Allerdings befürchte er keinen Imageverlust für das Dresdner
Museum.
Er fügte
hinzu, der Patentierung der Engel stehe aus rechtlicher Sicht zwar
nichts entgegen. So werden Kunstwerke oder auch Teile davon als
Allgemeingut angesehen, wenn der Tod des Künstlers mehr als
70 Jahre zurückliegt, und können damit geschützt
werden. Allerdings sei ihm kein Fall bekannt, in dem Richter bei
einer Klage des Patentbesitzers zu dessen Gunsten entschieden hätten.
Es sei deshalb zu bezweifeln, ob die Frau mit dem Patent für
die Raphael-Engel viel verdienen werde. Zudem wäre es vermutlich
extrem schwierig, weltweit all diejenigen zu ermitteln, die die
Putten kommerziell für sich nutzen.
Nach den Worten
von Stockhausen hatten die Kunstsammlungen in der Vergangenheit
oft vergeblich versucht, Kunstwerke für sich schützen
zu lassen. Im Fall der Raphael-Putten sei bedauerlich, «dass
wir an den Gewinnen, die mit den Engeln gemacht werden, nicht partizipieren».
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