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Donnerstag 30. September 2004
Bordell-Besucher in Eger ausgeplündert
Von Weidener Geld und EC-Karte erpresst - Tschechischer Kellner zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt

Weiden. (wl) Seine Teilnahme an einer räuberischen Erpressung im Rotlicht-Milieu von Eger brachte einen tschechischen Kellner - sieben Jahre nach der Tat - auf die Anklagebank des Jugendschöffengerichts. Zusammen mit einem Vietnamesen hat der 27-Jährige einem Bordell-Besucher aus Weiden unter Drohungen Geldbeutel und EC-Karte abgenommen und danach 19500 Kronen ergaunert.

Der 43-jährige Weidener war im Juli 1997 in eine Falle geraten: Bei der Rückfahrt aus Eger, bekam er von zwei Prostituierten am Straßenrand ein "Angebot". Er konnte nicht widerstehen, folgte den Damen in eine Wohnung "zwecks Inanspruchnahme der Liebesdienste". Der Weidener lag bereits mit einer der Damen nackt im Bett, als der Angeklagte und ein Vietnamese erschienen. Der Asiate, angeblich Ehemann einer der Damen, beschimpfte den überrumpelten Freier aufs Übelste und drohte ihm schließlich sogar mit "Umbringen".

Allerdings beruhigte sich der "Gehörnte" schnell und bot an, dass er auf seine Rache gegen Zahlung einer Summe von heute rund 5000 Euro verzichte. Daraufhin ließ sich der 43-Jährige seine Geldbörse sowie die EC-Karte abnehmen. Bibbernd vor Angst gab er auch die PIN preis. Eine der Frauen ging mit der Karte zum nächsten Bankautomaten und räumte dort Kronen für damals über 1000 Mark ab. Dann durfte der Weidener gehen. Fürs notwendige Tanken gaben ihm die Erpresser "humanerweise" noch 1000 Kronen aus der Beute zurück.

Durch einen Zufall kam die Sache ans Licht. Ein halbes Jahr später wurde bei einem der Täter die Visitenkarte des Opfers gefunden. Der 43-Jährige wurde deswegen von der Polizei befragt. Aus Scham hatte er zunächst auf eine Anzeige verzichtet. Erst im Frühjahr war der Tscheche bei einem Grenzübertritt gefasst worden. Er sitzt seit Mai in Untersuchungshaft.

Vor Beginn der Verhandlung gingen die Vorsitzende Richterin Gerlinde Werner sowie Staatsanwalt Thomas Weiß und Rechtsanwalt Peter Hofmann in "Klausur". Danach ließ der nicht vorbestrafte Angeklagte durch den Verteidiger alles einräumen - "mit dem Ausdruck größten Bedauerns". Das Geständnis verkürzte die Beweisaufnahme. Lediglich der beraubte Weidener wurde vernommen, wobei er den Ablauf des Geschehens bestätigte. Treibende Kraft sei der Vietnamese gewesen. Die Todesdrohung habe er sehr ernst genommen und große Ängste ausgestanden, so der ledige Zeuge.

Nachdem der unter Epilepsie leidende Tscheche zur Tatzeit noch Heranwachsender war, musste über die eventuelle Anwendung von Jugendstrafrecht entschieden werden. Dabei sprach sich Staatsanwalt Weiß für Erwachsenenstrafrecht aus und beantragte eine Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Immerhin liege ein volles Geständnis vor und die Tat sieben Jahre zurück. Auch trage das Opfer eine gewisse Mitverantwortung: "Wer sich in Gefahr begibt. . ." Rechtsanwalt Hofmann stellte den gleichen Antrag, plädierte aber auf Jugendrecht.

Das Gericht sah im Angeklagten den "zurückhaltenderen" Täter und verhängte zwei Jahren Haft zur Bewährung. Immerhin sei die Lage für den Weidener so bedrohlich gewesen, dass diesem "der Schreck an alle Glieder" gefahren sei.

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