|
Donnerstag
30. September 2004
Bordell-Besucher in Eger ausgeplündert
Von Weidener Geld und EC-Karte erpresst - Tschechischer Kellner
zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt
Weiden.
(wl) Seine Teilnahme an einer räuberischen Erpressung im Rotlicht-Milieu
von Eger brachte einen tschechischen Kellner - sieben Jahre nach
der Tat - auf die Anklagebank des Jugendschöffengerichts. Zusammen
mit einem Vietnamesen hat der 27-Jährige einem Bordell-Besucher
aus Weiden unter Drohungen Geldbeutel und EC-Karte abgenommen und
danach 19500 Kronen ergaunert.
Der 43-jährige
Weidener war im Juli 1997 in eine Falle geraten: Bei der Rückfahrt
aus Eger, bekam er von zwei Prostituierten am Straßenrand
ein "Angebot". Er konnte nicht widerstehen, folgte den
Damen in eine Wohnung "zwecks Inanspruchnahme der Liebesdienste".
Der Weidener lag bereits mit einer der Damen nackt im Bett, als
der Angeklagte und ein Vietnamese erschienen. Der Asiate, angeblich
Ehemann einer der Damen, beschimpfte den überrumpelten Freier
aufs Übelste und drohte ihm schließlich sogar mit "Umbringen".
Allerdings beruhigte
sich der "Gehörnte" schnell und bot an, dass er auf
seine Rache gegen Zahlung einer Summe von heute rund 5000 Euro verzichte.
Daraufhin ließ sich der 43-Jährige seine Geldbörse
sowie die EC-Karte abnehmen. Bibbernd vor Angst gab er auch die
PIN preis. Eine der Frauen ging mit der Karte zum nächsten
Bankautomaten und räumte dort Kronen für damals über
1000 Mark ab. Dann durfte der Weidener gehen. Fürs notwendige
Tanken gaben ihm die Erpresser "humanerweise" noch 1000
Kronen aus der Beute zurück.
Durch einen
Zufall kam die Sache ans Licht. Ein halbes Jahr später wurde
bei einem der Täter die Visitenkarte des Opfers gefunden. Der
43-Jährige wurde deswegen von der Polizei befragt. Aus Scham
hatte er zunächst auf eine Anzeige verzichtet. Erst im Frühjahr
war der Tscheche bei einem Grenzübertritt gefasst worden. Er
sitzt seit Mai in Untersuchungshaft.
Vor Beginn der
Verhandlung gingen die Vorsitzende Richterin Gerlinde Werner sowie
Staatsanwalt Thomas Weiß und Rechtsanwalt Peter Hofmann in
"Klausur". Danach ließ der nicht vorbestrafte Angeklagte
durch den Verteidiger alles einräumen - "mit dem Ausdruck
größten Bedauerns". Das Geständnis verkürzte
die Beweisaufnahme. Lediglich der beraubte Weidener wurde vernommen,
wobei er den Ablauf des Geschehens bestätigte. Treibende Kraft
sei der Vietnamese gewesen. Die Todesdrohung habe er sehr ernst
genommen und große Ängste ausgestanden, so der ledige
Zeuge.
Nachdem der
unter Epilepsie leidende Tscheche zur Tatzeit noch Heranwachsender
war, musste über die eventuelle Anwendung von Jugendstrafrecht
entschieden werden. Dabei sprach sich Staatsanwalt Weiß für
Erwachsenenstrafrecht aus und beantragte eine Haftstrafe von zwei
Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Immerhin
liege ein volles Geständnis vor und die Tat sieben Jahre zurück.
Auch trage das Opfer eine gewisse Mitverantwortung: "Wer sich
in Gefahr begibt. . ." Rechtsanwalt Hofmann stellte den gleichen
Antrag, plädierte aber auf Jugendrecht.
Das
Gericht sah im Angeklagten den "zurückhaltenderen"
Täter und verhängte zwei Jahren Haft zur Bewährung.
Immerhin sei die Lage für den Weidener so bedrohlich gewesen,
dass diesem "der Schreck an alle Glieder" gefahren sei.
zurück
|