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Dienstag 29. Juni 2004, 14:31 Uhr
Ehemaliger Amtsleiter zu Freiheitsstrafe verurteilt

Neuruppin (ddp-lbg). Ein früherer Leiter des Ordnungsamtes des Landkreises Barnim ist vom Amtsgericht Eberswalde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Der fristlos entlassene Mann wurde wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz in mehreren Fällen, Amtsanmaßung und Urkundenfälschung verurteilt, wie die Staatsanwaltschaft Neuruppin am Dienstag mitteilte. Das Strafmaß wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte in den Jahren 2001 und 2002 als Ordnungsamtsleiter und auch nach seiner zunächst vorläufigen Suspendierung sieben Ausländern rechtswidrig Aufenthaltserlaubnisse erteilte. Dabei handelte es sich überwiegend um Osteuropäerinnen, die in Deutschland der Prostitution nachgehen wollten oder dies bereits taten. Da nicht geklärt werden konnte, ob der Amtsleiter dafür Vergünstigungen erhielt, wurde er nicht wegen Bestechlichkeit verurteilt.

Zudem hatte der Mann seinen abgelaufenen internationalen Führerschein gefälscht, nachdem ihm wegen eines Verkehrsdelikts der nationale Führerschein vorläufig entzogen worden war. Das Urteil ist rechtskräftig.

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