Dienstag
29. Juni 2004, 14:31 Uhr
Ehemaliger Amtsleiter zu Freiheitsstrafe verurteilt
Neuruppin (ddp-lbg).
Ein früherer Leiter des Ordnungsamtes des Landkreises Barnim
ist vom Amtsgericht Eberswalde zu einer Freiheitsstrafe von einem
Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Der fristlos entlassene
Mann wurde wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz
in mehreren Fällen, Amtsanmaßung und Urkundenfälschung
verurteilt, wie die Staatsanwaltschaft Neuruppin am Dienstag mitteilte.
Das Strafmaß wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Das Gericht
sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte in den Jahren 2001
und 2002 als Ordnungsamtsleiter und auch nach seiner zunächst
vorläufigen Suspendierung sieben Ausländern rechtswidrig
Aufenthaltserlaubnisse erteilte. Dabei handelte es sich überwiegend
um Osteuropäerinnen, die in Deutschland der Prostitution nachgehen
wollten oder dies bereits taten. Da nicht geklärt werden konnte,
ob der Amtsleiter dafür Vergünstigungen erhielt, wurde
er nicht wegen Bestechlichkeit verurteilt.
Zudem
hatte der Mann seinen abgelaufenen internationalen Führerschein
gefälscht, nachdem ihm wegen eines Verkehrsdelikts der nationale
Führerschein vorläufig entzogen worden war. Das Urteil
ist rechtskräftig.
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