Freitag
27. August 2004, 16:02 Uhr
Urteil: Nutzung eines Wohnhauses als Bordell
unzulässig
Lüneburg
(ddp-nrd). Die Nutzung eines Wohnhauses als Bordell ist ohne eine
entsprechende behördliche Genehmigung unzulässig. Das
Verwaltungsgericht Lüneburg bestätigte ein entsprechendes
Nutzungsverbot des Landkreises Soltau-Fallingbostel, wie das Gericht
am Freitag in Lüneburg mitteilte. Eine Mieterin hatte gegen
das Verbot des Landeskreises geklagt (Urteil vom 26.08.2004, Aktenzeichen:
2 A 166/03).
In einer Gemeinde
des Landkreises war ein Wohnhaus seit 2000 als so genannter Swinger-Club
genutzt worden. Bereits 2001 untersagte der Landkreis der Grundstückseigentümerin
und der Hauptmieterin des Hauses aus baurechtlichen Gründen
die Nutzung des Objektes zu gewerblichen Zwecken. Eine erste Klage
der Hauptmieterin blieb ohne Erfolg.
Doch
auch nach der neuerlichen juristischen Schlappe der Klägerin
müssen die Mitglieder des Swinger-Clubs nicht um ihr Vergnügen
fürchten. Inzwischen ist vom Landkreis Soltau-Fallingbostel
eine Baugenehmigung zur Nutzung des Objektes als Vergnügungsstätte
erteilt worden. Seither ist der Betrieb des Bordells nicht mehr
illegal.
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