Montag
21. Juni 2004, 14:02 Uhr
Mildere Strafe für Anstiftung zum Attentat
auf Ehemann
Berlin (ddp-bln).
Im Revisionsverfahren gegen eine 63-jährige Bordellchefin wegen
Anstiftung zum Attentat auf ihren Ehemann hat das Landgericht Berlin
am Montag die Angeklagte zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
In erster Instanz war sie wegen Anstiftung zum versuchten Mord zu
acht Jahren Haft verurteilt worden.
Der Ehemann
war am 6. Februar 2002 von einem damals 18-Jährigen während
eines vermeintlichen Verkaufsgespräches in seinem Fahrradgeschäft
niedergestochen und schwer verletzt worden. Das Gericht war überzeugt,
dass die Angeklagte den Auftrag dazu erteilt hatte und mehrere Personen
an dem Attentat beteiligt waren.
Die Komplizen
der Frau sind bereits rechtskräftig zu Haftstrafen von zwei
bis neuneinhalb Jahren verurteilt worden. Dagegen hatte der Bundesgerichtshof
die Haftstrafe gegen die Ehefrau aufgehoben. Die obersten Richter
sahen darin keine Anstiftung zum Mordversuch, sondern lediglich
eine Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung. Sie
habe vom Mordversuch Abstand genommen, weil sie ihrem Ehemann zu
Hilfe kam und die Polizei gerufen habe, hieß es zur Begründung.
Motiv
für das Attentat waren die jahrelangen Demütigungen und
Misshandlungen durch den Ehemann gewesen, urteilte das Gericht.
Über eine Prostituierte hatte die Bordellbetreiberin schließlich
einen Killer angeheuert, welcher letztlich aber einen Bekannten
seines Cousins damit beauftragte. 17 000 Euro sollte der Täter
für die Tötung des Fahrradhändlers bekommen. Das
Opfer wurde mit schweren Stichverletzungen im Rücken ins Krankenhaus
gebracht.
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