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Montag 21. Juni 2004, 14:02 Uhr
Mildere Strafe für Anstiftung zum Attentat auf Ehemann

Berlin (ddp-bln). Im Revisionsverfahren gegen eine 63-jährige Bordellchefin wegen Anstiftung zum Attentat auf ihren Ehemann hat das Landgericht Berlin am Montag die Angeklagte zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. In erster Instanz war sie wegen Anstiftung zum versuchten Mord zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Der Ehemann war am 6. Februar 2002 von einem damals 18-Jährigen während eines vermeintlichen Verkaufsgespräches in seinem Fahrradgeschäft niedergestochen und schwer verletzt worden. Das Gericht war überzeugt, dass die Angeklagte den Auftrag dazu erteilt hatte und mehrere Personen an dem Attentat beteiligt waren.

Die Komplizen der Frau sind bereits rechtskräftig zu Haftstrafen von zwei bis neuneinhalb Jahren verurteilt worden. Dagegen hatte der Bundesgerichtshof die Haftstrafe gegen die Ehefrau aufgehoben. Die obersten Richter sahen darin keine Anstiftung zum Mordversuch, sondern lediglich eine Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung. Sie habe vom Mordversuch Abstand genommen, weil sie ihrem Ehemann zu Hilfe kam und die Polizei gerufen habe, hieß es zur Begründung.

Motiv für das Attentat waren die jahrelangen Demütigungen und Misshandlungen durch den Ehemann gewesen, urteilte das Gericht. Über eine Prostituierte hatte die Bordellbetreiberin schließlich einen Killer angeheuert, welcher letztlich aber einen Bekannten seines Cousins damit beauftragte. 17 000 Euro sollte der Täter für die Tötung des Fahrradhändlers bekommen. Das Opfer wurde mit schweren Stichverletzungen im Rücken ins Krankenhaus gebracht.

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