Mittwoch
11. August 2004, 11:40 Uhr
Prostitutionsgesetz und Bundesverband Sexuelle
Dienstleistungen
Berlin (ddp-bln).
Seit dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes am 1. Januar 2002
können Prostituierte in Deutschland ihren Lohn einklagen. Möglich
ist auch die Krankenversicherung unter der Berufbezeichnung «Prostituierte».
Auch Arbeitsverträge sind möglich, werden aber bislang
nach Einschätzung von Experten kaum genutzt.
Der im März
2002 gegründete Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen (BSD)
ist ein Berufsverband für Clubs, Bars, Sexkinos, Laufhäuser,
SM-Studios, Saunen, Agenturen, selbstständige Prostituierte
und Callboys, die sexuelle Dienstleistungen aller Art anbieten.
Hauptziel
des Verbandes ist die Gleichstellung des Prostitutionsgewerbes mit
anderen Gewerben. Der BSD nimmt unter anderem Einfluss auf die Umsetzung
von Gesetzen, die die Prostitution betreffen und verhandelt auf
Bundes- und Länderebene mit Ministerien und anderen Behörden.
Vehement setzt sich der BSD für die Entwicklung von Modellen
für legale Aufenthalts- und Arbeitsregelungen für Migrantinnen
in der Prostitution ein. Seit einigen Wochen verfügt der Verband
über eigene Büroräume in Berlin-Prenzlauer Berg.
Die E-Mail-Adresse: info@busd.de.
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