Mittwoch
8. Dezember 2004, 14:03 Uhr
Gericht: Rumänische Prostituierte dürfen
nicht nach Deutschland
Berlin (ddp-bln).
Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Mittwoch die Klagen von drei
Frauen aus Rumänien auf Einreise in die Bundesrepublik abgewiesen.
Die Frauen hatten in der deutschen Botschaft in Bukarest ein Visum
mit der Begründung beantragt, in der Bundesrepublik selbstständig
als Prostituierte arbeiten zu wollen. Sie beriefen sich dabei auf
ein Abkommen der Europäischen Gemeinschaft mit Rumänien
zur Niederlassungsfreiheit. Nach Überzeugung der Richter erfüllten
die Frauen jedoch nicht die Voraussetzungen für eine selbstständige
Tätigkeit.
Die Klägerinnen
verfügten nicht einmal über Grundkenntnisse der deutschen
Sprache, argumentierten die Richter. Damit sei es ihnen, unabhängig
von «beruflichen Qualifikationen», schon aus sprachlichen
Gründen nicht möglich, selbst Kunden zu werben und mit
diesen «Geschäftsverhandlungen» zu führen.
Ferner seien sie nicht in der Lage, ohne fremde Hilfe die erforderlichen
behördlichen, steuerlichen und ähnliche Formalitäten
zu erledigen und einen Geschäftsbetrieb einzurichten. Die Frauen
wären in völliger Abhängigkeit von Dritten und könnten
nicht in eigener Verantwortung der Prostitution nachgehen.
Das
Gericht sah seine Einschätzung dadurch bestätigt, dass
die Klägerinnen sowie mehr als ein Dutzend weiterer Frauen
aus Rumänien jeweils ein identisches Visumsbegehren über
denselben, in Karlsruhe tätigen «Berater» verfolgt
hätten. Die Fälle wiesen klassische Strukturen einer abhängigen
Prostitutionstätigkeit auf. Schließlich hätten die
Klägerinnen auch nicht ausreichende finanzielle Mittel nachgewiesen.
Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass sie Prozesskostenhilfe
beantragt hätten.
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