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Donnerstag 07. Oktober 2004, 08:30 Uhr
Gewiefte Prostituierte ließ Freier mit Blüten auffliegen

Ein Schäferstündchen mit unerwarteten Folgen war Thema eines Strafprozesses beim Schöffengericht.
Den zweitägigen Sightseeing-Trip nach Köln hatte sich ein 25-jähriger Ire wohl anders vorgestellt: Anstatt es sich in seinem Zimmer im Viersterne-Hotel so richtig gut gehen zu lassen, hatte er für die Dauer seines Kurzurlaubes mit einer Gefängniszelle vorlieb nehmen müssen. Und das alles nur, weil eine Vertreterin des horizontalen Gewerbes ganz genau hingeschaut hatte.

Denn der Verkaufsfahrer aus Irland hatte sich vor seiner Reise in der Heimat mit „Blüten“ eingedeckt. Für ein Schäferstündchen hatte er dann in Köln eine Prostituierte aufs Zimmer bestellt und - ohne zu handeln - das verlangte Geld für eine knappe halbe Stunde auf den Tisch geblättert: 200 Euro - aber eben in Form von vier falschen Fünfzigern. Die Prostituierte hatte das Geld eingesteckt und später irritiert ihrem Ehemann gezeigt: „Da stimmt doch etwas nicht.“ Noch in derselben Nacht war ihr Kunde im Hotelzimmer verhaftet worden, weil das Paar mit den Blüten auf der nächsten Wache erschienen war und ihn angezeigt hatte. Im Hotelzimmer hatten die Beamten noch zwei weitere falsche Fünfzig-Euro-Scheine sichergestellt.

Jetzt sollte dem Freier wegen „Verbreitung von Falschgeld“ der Prozess gemacht werden. Doch wer nicht kam, war der Mann aus Irland. Zunächst stellte sich für das Gericht die Frage, ob der Mann nicht mit internationalem Haftbefehl in den Kölner Gerichtssaal befördert werden könnte. Doch dann einigten sich die Prozessbeteiligten auf eine Verurteilung in Abwesenheit des Angeklagten und verhängten einen Strafbefehl. Die Staatsanwältin hatte zuvor noch mit Blick auf Reaktionsvermögen und Geschäftstüchtigkeit der Prostituierten gewitzelt: „Wenn der Angeklagte die Blüten an einer Tankstelle gewechselt hätte, wäre ihm das wohl nicht passiert.“

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