Donnerstag
07. Oktober 2004, 08:30 Uhr
Gewiefte Prostituierte ließ Freier mit
Blüten auffliegen
Ein Schäferstündchen
mit unerwarteten Folgen war Thema eines Strafprozesses beim Schöffengericht.
Den zweitägigen Sightseeing-Trip nach Köln hatte sich
ein 25-jähriger Ire wohl anders vorgestellt: Anstatt es sich
in seinem Zimmer im Viersterne-Hotel so richtig gut gehen zu lassen,
hatte er für die Dauer seines Kurzurlaubes mit einer Gefängniszelle
vorlieb nehmen müssen. Und das alles nur, weil eine Vertreterin
des horizontalen Gewerbes ganz genau hingeschaut hatte.
Denn der Verkaufsfahrer
aus Irland hatte sich vor seiner Reise in der Heimat mit „Blüten“
eingedeckt. Für ein Schäferstündchen hatte er dann
in Köln eine Prostituierte aufs Zimmer bestellt und - ohne
zu handeln - das verlangte Geld für eine knappe halbe Stunde
auf den Tisch geblättert: 200 Euro - aber eben in Form von
vier falschen Fünfzigern. Die Prostituierte hatte das Geld
eingesteckt und später irritiert ihrem Ehemann gezeigt: „Da
stimmt doch etwas nicht.“ Noch in derselben Nacht war ihr
Kunde im Hotelzimmer verhaftet worden, weil das Paar mit den Blüten
auf der nächsten Wache erschienen war und ihn angezeigt hatte.
Im Hotelzimmer hatten die Beamten noch zwei weitere falsche Fünfzig-Euro-Scheine
sichergestellt.
Jetzt sollte
dem Freier wegen „Verbreitung von Falschgeld“ der Prozess
gemacht werden. Doch wer nicht kam, war der Mann aus Irland. Zunächst
stellte sich für das Gericht die Frage, ob der Mann nicht mit
internationalem Haftbefehl in den Kölner Gerichtssaal befördert
werden könnte. Doch dann einigten sich die Prozessbeteiligten
auf eine Verurteilung in Abwesenheit des Angeklagten und verhängten
einen Strafbefehl. Die Staatsanwältin hatte zuvor noch mit
Blick auf Reaktionsvermögen und Geschäftstüchtigkeit
der Prostituierten gewitzelt: „Wenn der Angeklagte die Blüten
an einer Tankstelle gewechselt hätte, wäre ihm das wohl
nicht passiert.“
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