Dienstag
6. Juli 2004, 14:35 Uhr
Bordellverband fordert Gleichstellung der Prostitution
mit anderen Gewerben
Berlin (ddp-bln).
Der Bundesverband für sexuelle Dienstleistungen (BSD) hat die
Gleichstellung der Prostitution mit anderen Gewerben gefordert.
Das zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Prostitutionsgesetz habe
Huren, Bordell- und Erotikbar-Betreibern in Deutschland zwar Erleichterungen
gebracht, von einer Gleichbehandlung seien sie jedoch weit entfernt,
sagte BSD-Chefin Stephanie Klee am Dienstag in Berlin.
Das Gesetz lasse
den Ländern viel Spielraum bei der Anwendung. «Im Moment
verstärkt sich der Eindruck einer restriktiven Auslegung in
vielen Bundesländern», sagte Klee. So führe die
Umsetzung von Baugesetzen immer wieder zur Schließung von
Sex-Betrieben, weil Prostitution in den Listen der anzusiedelnden
Gewerbe gar nicht auftauche.
Als ähnlich
diskriminierend erlebe der Bundesverband die Erhebung von «Tagessteuern»
in Höhe von 15 bis 25 Euro für Prostituierte etwa in Stuttgart
und Düsseldorf. Nachgebessert werden müsse das Gesetz
in Sachen Finanzamt. Viele Huren ließen sich dort nicht als
solche registrieren, «weil sie dann nachweisen müssen,
wovon sie die zurückliegenden zehn Jahre gelebt haben»,
sagte die BSD-Chefin. Aus Angst vor erheblichen Steuernachzahlungen
ließen die Frauen den Gang zum Finanzamt bleiben. «Hier
muss eine Stichtagsregelung her», forderte Klee.
Positiv
bewertete Klee, dass das Gesetz den Tatbestand der Sittenwidrigkeit
von Prostitution abgeschafft habe. Dies gebe Prostituierten nicht
nur die Möglichkeit, ihren Lohn einzufordern. Viele Huren hätten
sich unter der Berufsbezeichnung «Prostituierte» krankenversichern
lassen. Damit seien sie - anders als früher, als «Avon-Beraterin»
eine gängige Tarnung war - auch bei der Arbeit versichert.
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