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Donnerstag 4. März 2004, 16:58 Uhr
Opfer von Gewaltverbrechen erhalten mehr Rechte

Berlin (AP) Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten erhalten im Gerichtssaal mehr Rechte. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein entsprechendes Reformgesetz. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte, in einem Rechtsstaat könne es nicht nur darum gehen, die Schuld des Täters festzustellen. Auch die Belange von Opfern müssten gewahrt werden. Die Union lehnte das Gesetz als mit Mängeln behaftetes Stückwerk ab.

Mit der Reform soll in erster Linie die Anzahl von Opfervernehmungen reduziert werden können. In der Begründung heißt es, die wiederholte Konfrontation möglicherweise lebenslang traumatisierter Menschen mit dem Tathergang im Gerichtssaal sei eine besonders hohe Belastung.

Das neue Gesetz eröffnet daher die Möglichkeit, die Anklage unabhängig von der erwarteten Strafhöhe nicht beim Amtsgericht, sondern gleich beim Landgericht erheben zu können. Damit soll der besonderen Schutzbedürftigkeit von Opferzeugen Rechnung getragen werden, weil eine zweite Tatsacheninstanz eingespart werden kann.

Auch bei Verfahren, die vor einem Amtsgericht beginnen, sollen die Vernehmungen insgesamt auf Tonträger aufgenommen werden können, um im Fall von Berufungsverhandlungen Mehrfachvernehmungen umgehen zu können. Darüber hinaus werden die Bedingungen für die Vernehmung von Zeugen per Video-Standleitung erleichtert. Dies soll dem Opfer - beispielsweise einem Kind - die Begegnung mit dem Angeklagten im Verhandlungssaal ersparen.

Außerdem werden die Möglichkeiten erweitert, Nebenklageberechtigten kostenfrei einen Opferanwalt beizuordnen. Nebenklageberechtigt sind danach künftig auch Opfer von Zuhälterei oder einer Ausbeutung von Prostituierten.

Als dritte Säule verbessert das Gesetz die Möglichkeit, gleich im Strafverfahren Ersatzansprüche für die aus der Straftat entstandenen Schäden gegen den Angeklagten durchzusetzen. Der zusätzliche Gang vor das Zivilgericht soll dadurch überflüssig werden. Bisher gibt es diese Regelung laut Begründung zwar schon. Allerdings schöpften die Gerichte die Möglichkeit aus, von der Entscheidung über den Ersatzanspruch abzusehen. Künftig soll umgekehrt verfahren werden. Eine Ausnahme machen danach Fälle, die durch eine solche Entscheidung unzumutbar in die Länge gezogen würden.

Der massivste Einwand von CDU/CSU gegen die Reform richtet sich gegen den Umgang mit Videokopien von Vernehmungen. Diese müssten nach Ansicht der Union wie Beweismittel mit äußerst begrenzter Zugangsmöglichkeit behandelt werden. Sie dürften die Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft nicht verlassen. Andernfalls bestehe die Gefahr der unkontrollierten Weiterverbreitung, was die Rechte der Verletzten erheblich beeinträchtige.

Die Bundesregierung setzte jedoch ihre Auffassung durch, wonach der technisch bereits heute mögliche Kopierschutz ausreiche, die Aufzeichnungen den zur Akteneinsicht berechtigten Personen zugänglich zu machen.

http://www.bmj.bund.de

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