Donnerstag
4. März 2004, 16:58 Uhr
Opfer von Gewaltverbrechen erhalten mehr Rechte
Berlin (AP) Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten erhalten im
Gerichtssaal mehr Rechte. Der Bundestag beschloss am Donnerstag
ein entsprechendes Reformgesetz. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries (SPD) sagte, in einem Rechtsstaat könne es nicht nur
darum gehen, die Schuld des Täters festzustellen. Auch die
Belange von Opfern müssten gewahrt werden. Die Union lehnte
das Gesetz als mit Mängeln behaftetes Stückwerk ab.
Mit der Reform soll in erster Linie die Anzahl von Opfervernehmungen
reduziert werden können. In der Begründung heißt
es, die wiederholte Konfrontation möglicherweise lebenslang
traumatisierter Menschen mit dem Tathergang im Gerichtssaal sei
eine besonders hohe Belastung.
Das neue Gesetz eröffnet daher die Möglichkeit, die Anklage
unabhängig von der erwarteten Strafhöhe nicht beim Amtsgericht,
sondern gleich beim Landgericht erheben zu können. Damit soll
der besonderen Schutzbedürftigkeit von Opferzeugen Rechnung
getragen werden, weil eine zweite Tatsacheninstanz eingespart werden
kann.
Auch bei Verfahren, die vor einem Amtsgericht beginnen, sollen
die Vernehmungen insgesamt auf Tonträger aufgenommen werden
können, um im Fall von Berufungsverhandlungen Mehrfachvernehmungen
umgehen zu können. Darüber hinaus werden die Bedingungen
für die Vernehmung von Zeugen per Video-Standleitung erleichtert.
Dies soll dem Opfer - beispielsweise einem Kind - die Begegnung
mit dem Angeklagten im Verhandlungssaal ersparen.
Außerdem werden die Möglichkeiten erweitert, Nebenklageberechtigten
kostenfrei einen Opferanwalt beizuordnen. Nebenklageberechtigt sind
danach künftig auch Opfer von Zuhälterei oder einer Ausbeutung
von Prostituierten.
Als dritte Säule verbessert das Gesetz die Möglichkeit,
gleich im Strafverfahren Ersatzansprüche für die aus der
Straftat entstandenen Schäden gegen den Angeklagten durchzusetzen.
Der zusätzliche Gang vor das Zivilgericht soll dadurch überflüssig
werden. Bisher gibt es diese Regelung laut Begründung zwar
schon. Allerdings schöpften die Gerichte die Möglichkeit
aus, von der Entscheidung über den Ersatzanspruch abzusehen.
Künftig soll umgekehrt verfahren werden. Eine Ausnahme machen
danach Fälle, die durch eine solche Entscheidung unzumutbar
in die Länge gezogen würden.
Der massivste Einwand von CDU/CSU gegen die Reform richtet sich
gegen den Umgang mit Videokopien von Vernehmungen. Diese müssten
nach Ansicht der Union wie Beweismittel mit äußerst begrenzter
Zugangsmöglichkeit behandelt werden. Sie dürften die Räumlichkeiten
der Staatsanwaltschaft nicht verlassen. Andernfalls bestehe die
Gefahr der unkontrollierten Weiterverbreitung, was die Rechte der
Verletzten erheblich beeinträchtige.
Die Bundesregierung setzte jedoch ihre Auffassung durch, wonach
der technisch bereits heute mögliche Kopierschutz ausreiche,
die Aufzeichnungen den zur Akteneinsicht berechtigten Personen zugänglich
zu machen.
http://www.bmj.bund.de
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