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Montag 1. Dezember 2003, 15:20 Uhr
Fünf Männer wegen Zuhälterei verurteilt

Frankfurt/Main (AP) Fünf Männer, die zahlreiche osteuropäische Frauen an Bordelle in Deutschland vermittelt hatten, sind am Montag vom Landgericht Frankfurt am Main wegen ausbeuterischer Zuhälterei und Beschaffung gefälschter Ausweise zu Haftstrafen von 28 Monaten bis fünf Jahren verurteilt worden. Einer der fünf Ukrainer wurde auch des Menschenhandels in einem Fall schuldig befunden. Der Ankläger hatte Haft bis zu sechs Jahren beantragt, die Verteidiger Strafen bis höchstens vier Jahren.

Die Männer im Alter von 28 bis 39 Jahren hatten laut Urteil in 18 Fällen Frauen an Bordelle vermittelt und bis zu 75 Prozent ihrer Einnahmen kassiert. Die Gesamtzahl der Fälle wird jedoch auf rund 100 geschätzt.

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft nahmen die Richter an, die Frauen hätten vorher gewusst, dass sie in Deutschland als Prostituierte arbeiten sollten. Der Vorsitzende Klaus Großmann sagte, Grund für die «Ost-West-Wanderung» der Täter und Opfer sei die wirtschaftliche Zwangslage in ihrer Heimat gewesen. Die Frauen hätten in Bordellen gearbeitet, in denen wegen der schlechten Bedingungen keine deutsche Frau arbeiten würde.

Großmann betonte, im Gegensatz zu ursprünglichen Annahmen habe man es nicht mit einer Bande, sondern nur mit einer Gruppe zu tun, deren Chef ein 39-Jähriger sei. Dieser erhielt die höchste Strafe.

Zu Gunsten der Angeklagten werteten die Richter deren Geständnisse. Gegen sie spreche die lange Tatzeit von 1999 bis 2002, die Vielzahl der Fälle und ihre kriminelle Energie. Die Männer hätten gewerbsmäßig und arbeitsteilig gehandelt. Großmann betonte, das Verfahren habe nicht den ursprünglich angenommenen Stellenwert. Zunächst war von einer Menschenhändlerbande ausgegangen worden.

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