Montag
1. Dezember 2003, 15:20 Uhr
Fünf Männer wegen Zuhälterei
verurteilt
Frankfurt/Main
(AP) Fünf Männer, die zahlreiche osteuropäische Frauen
an Bordelle in Deutschland vermittelt hatten, sind am Montag vom
Landgericht Frankfurt am Main wegen ausbeuterischer Zuhälterei
und Beschaffung gefälschter Ausweise zu Haftstrafen von 28
Monaten bis fünf Jahren verurteilt worden. Einer der fünf
Ukrainer wurde auch des Menschenhandels in einem Fall schuldig befunden.
Der Ankläger hatte Haft bis zu sechs Jahren beantragt, die
Verteidiger Strafen bis höchstens vier Jahren.
Die Männer
im Alter von 28 bis 39 Jahren hatten laut Urteil in 18 Fällen
Frauen an Bordelle vermittelt und bis zu 75 Prozent ihrer Einnahmen
kassiert. Die Gesamtzahl der Fälle wird jedoch auf rund 100
geschätzt.
Im Gegensatz
zur Staatsanwaltschaft nahmen die Richter an, die Frauen hätten
vorher gewusst, dass sie in Deutschland als Prostituierte arbeiten
sollten. Der Vorsitzende Klaus Großmann sagte, Grund für
die «Ost-West-Wanderung» der Täter und Opfer sei
die wirtschaftliche Zwangslage in ihrer Heimat gewesen. Die Frauen
hätten in Bordellen gearbeitet, in denen wegen der schlechten
Bedingungen keine deutsche Frau arbeiten würde.
Großmann
betonte, im Gegensatz zu ursprünglichen Annahmen habe man es
nicht mit einer Bande, sondern nur mit einer Gruppe zu tun, deren
Chef ein 39-Jähriger sei. Dieser erhielt die höchste Strafe.
Zu
Gunsten der Angeklagten werteten die Richter deren Geständnisse.
Gegen sie spreche die lange Tatzeit von 1999 bis 2002, die Vielzahl
der Fälle und ihre kriminelle Energie. Die Männer hätten
gewerbsmäßig und arbeitsteilig gehandelt. Großmann
betonte, das Verfahren habe nicht den ursprünglich angenommenen
Stellenwert. Zunächst war von einer Menschenhändlerbande
ausgegangen worden.
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