- Neues Prostituionsgesetz -
Kernpunkte des neuen Gesetzes sind:
Prostituierten wird ein Anspruch auf Pflichtversicherung
in der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung
gegeben.
Im Zivilrecht wird die Prostitution nicht mehr als sittenwidrig
angesehen. Das bedeutet, dass die rund 400.000 Prostituierten in
Deutschland ihr Entgelt künftig gerichtlich einklagen können.
Änderungen im Strafrecht: Ein Bordellbesitzer, der angemessene
Arbeitsbedingungen schafft, macht sich nicht mehr strafbar. Damit
wird freiwillig und ohne Zwang Prostituierten die Möglichkeit
eingeräumt, rechtlich abgesichert zu arbeiten.
Umschulungsmaßnahmen für ausstiegswillige Prostituierte
sind nach dem Arbeitsförderungsgesetz möglich.
Den aktuellen Gesetzestext findet man hier: http://dip.bundestag.de/btd/14/059/1405958.pdf
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