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- Neues Prostituionsgesetz -

Kernpunkte des neuen Gesetzes sind:

Prostituierten wird ein Anspruch auf Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung gegeben.

Im Zivilrecht wird die Prostitution nicht mehr als sittenwidrig angesehen. Das bedeutet, dass die rund 400.000 Prostituierten in Deutschland ihr Entgelt künftig gerichtlich einklagen können.

Änderungen im Strafrecht: Ein Bordellbesitzer, der angemessene Arbeitsbedingungen schafft, macht sich nicht mehr strafbar. Damit wird freiwillig und ohne Zwang Prostituierten die Möglichkeit eingeräumt, rechtlich abgesichert zu arbeiten.

Umschulungsmaßnahmen für ausstiegswillige Prostituierte sind nach dem Arbeitsförderungsgesetz möglich.

Den aktuellen Gesetzestext findet man hier: http://dip.bundestag.de/btd/14/059/1405958.pdf

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